Osnabrück/Hannover

Unzulässige Durchsuchung in Berlin: Grüne zitieren Ministerin vor Ausschuss

Dirk Fisser
|
Von Dirk Fisser
| 13.02.2022 12:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza soll zu der für unzulässig erklärten Durchsuchung des Bundesjustizministeriums kurz vor der Bundestagswahl im Landtag Rede und Antwort stehen. Foto: dpa
Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza soll zu der für unzulässig erklärten Durchsuchung des Bundesjustizministeriums kurz vor der Bundestagswahl im Landtag Rede und Antwort stehen. Foto: dpa
Artikel teilen:

Die für unzulässig erklärte Durchsuchung des Bundesjustizministeriums durch Osnabrücker Ermittler wird Thema im Landtag: Die Grünen zitieren Justizministerin Barbara Havliza in den Rechtsausschuss.

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) soll nach dem Willen der Grünen kurzfristig im Rechtsausschuss des Landtages Rede und Antwort zur umstrittenen Durchsuchungen des Bundesjustizministeriums kurz vor der Bundestagswahl stehen. De Oppositionspartei hat einen entsprechenden Antrag zur Unterrichtung gestellt. Möglichst noch in der kommenden Woche soll sich die Ministerin demnach erklären.

Die Maßnahme der Staatsanwaltschaft Osnabrück sei geeignet gewesen, den Wahlausgang im vergangenen September zu beeinflussen, teilte Grünen-Fraktionschefin Julia Willie Hamburg unserer Redaktion mit. „Die offensichtliche Rechtswidrigkeit der Maßnahme wirft viele Fragen auf.“ Havliza soll unter anderem erklären, ob die Staatsanwaltschaft das Justizministerium in Hannover falsch über den Sachverhalt informiert hatte.

Grünen-Politikerin Hamburg sagte, sie wolle wissen, „welche Vorkehrungen die Ministerin treffen will, um eine solche Entwicklung künftig zu vermeiden.“ Die Unabhängigkeit der Justiz sei ein hohes Gut, dass alle Beteiligten mit großer Ernsthaftigkeit und Sensibilität pflegen müssten, so Hamburg. „Umso wichtiger ist es, die Justiz von dem Geruch der politischen Parteinahme fernzuhalten.“

Das Vorgehen der Osnabrücker Ermittler hatte auch deswegen für Aufsehen gesorgt, weil neben Havliza auch der Leiter der Osnabrücker Staatsanwaltschaft CDU-Mitglied ist. Es kamen Vorwürfe auf, dass die Maßnahme kurz vor der Bundestagswahl gegen zwei SPD-geführte Ministerien politisch gelenkt gewesen sei, um dem damaligen SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz zu schaden. Belege dafür gibt es allerdings keine. Ministerin Havliza wies diesen Vorwurf im vergangenen Jahr zurück.

SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken hatte zuletzt Klärung darüber gefordert, „inwieweit die damalige und die jetzige CDU-Führung über die Vorgänge informiert waren.“ Es stehe fest, „dass die unzulässigen Durchsuchungen nicht nur dem Ansehen zweier Bundesministerien und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschadet haben, sondern darüber hinaus einen absolut indiskutablen Eingriff in den Bundestagswahlkampf darstellen.“ Dieses Vorgehen müsse aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Das Landgericht Osnabrück hatte den Durchsuchungsbeschluss für das Justizministerium am Donnerstag nachträglich aufgehoben. Die Durchsuchung sei nicht zulässig und nicht notwendig gewesen. Es habe keine besondere Dringlichkeit bestanden und auch die Vernichtung möglicher Beweismittel sei nicht zu befürchten gewesen. Außerdem seien das erfragte Schreiben und weitere Beweismittel schon seit Juli 2020 Teil der Ermittlungsakten gewesen.

Hintergrund der Aktion waren laufende Ermittlungen wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt: Die Spezialeinheit des Zolls gegen Geldwäsche (FIU) soll Verdachtsanzeigen nicht in allen Fällen an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet haben. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin beim Justizministerium telefonisch die Herausgabe eines Schreibens an das Bundesfinanzministerium angefragt - weil das Justizministerium dies ablehnte, erwirkten die Ermittler beim Amtsgericht den Durchsuchungsbeschluss. (mit dpa)

Ähnliche Artikel