Osnabrück
Warum ein Genesener seinen Status für sechs Monate behalten darf


Ein Betroffener hat sich mit Erfolg gegen die Verkürzung seines Impfstatus gewehrt. Foto: Marcus Brandt/dpa
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Verkürzung des Genesenenstatus bei einem Kläger für verfassungswidrig. Problematisch sei der Verweis auf die Internetseite des RKI. Einen ähnlichen Fall gibt es in Bayern.
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