Aurich
Schleuser-Prozess: Vorwurf der Bandenmäßigkeit wohl vom Tisch
Der Vorsitzende Richter und der Staatsanwalt waren sich beim Schleuser-Prozess einig: Der Hauptangeklagte handelte wohl nicht bandenmäßig. Geholfen hat ihm das allerdings nicht.
Aurich - Der Vorwurf der Bandenmäßigkeit beim Schleuser-Prozess gegen vier Angeklagte ist nach dem dritten Verhandlungstag am Landgericht Aurich wohl vom Tisch. Weder der Vorsitzende Richter noch der Staatsanwalt sahen ihn bestätigt. Den Anlass für diese Einigkeit gab der Verteidiger des Hauptangeklagten – er war allerdings weniger erfreut. Vor Gericht steht ein Syrer aus Leer, der als Kopf eines international organisierten Schleusernetzwerks unerlaubt Personen nach Deutschland gebracht haben soll. Knapp 43.000 Euro soll er in den vergangenen zwei Jahren so erwirtschaftet haben, sagte die Staatsanwaltschaft am ersten Prozesstag.
Am dritten Prozesstag ließen sich der Hauptangeklagte und ein Mitangeklagter über ihre Verteidiger ein. Sie gaben unter anderem zu, Flüchtlinge von Wien nach Deutschland gebracht zu haben. Dabei wurden sie im vergangenen Jahr von der Polizei erwischt. Allerdings hätten sie die Personen nur deshalb über die Grenze transportiert, damit der Cousin des Hauptangeklagten nach Deutschland kommen könne, hieß es von den Verteidigern. Der Cousin habe über einen Schlepper die Flucht versucht. Der Schlepper habe jedoch plötzlich mehr Geld gefordert, das der Hauptangeklagte nicht gehabt habe. Er habe für die Flucht seines Cousins im Gegenzug selbst Menschen schleusen sollen. Der Mitangeklagte habe ihm dabei geholfen.
Empörung über Polizeibericht
Nach den Einlassungen stellte der Verteidiger des Hauptangeklagten den Antrag, dass sein Mandant aus der Haft entlassen werde. Er sehe den Vorwurf der Banden- und Gewerbsmäßigkeit nicht – es bestehe keine Fluchtgefahr. Der Staatsanwalt widersprach. Bei der Bandenmäßigkeit gehe er noch mit. Jedoch stehe immer noch die Gewerbsmäßigkeit im Raum. Er sehe die Gefahr, dass der Hauptangeklagte mit seiner Familie mit Hilfe von gefälschten Pässen das Land verlassen könnte, um einer Strafe zu entgehen, sagte der Staatsanwalt. Der Richter sah das ähnlich und lehnte den Antrag ab.
Bei der Verteidigerin eines Mitangeklagten sorgte der Grund für den Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit für Empörung. Demnach sei laut einem Polizeibericht der Verdacht aufgekommen, da ihr Mandant „einen hohen Standard“ habe. Er fahre einen Mercedes und besitze ein IPhone 10. Ihr Mandant habe vor der Corona-Krise gut verdient, sich die Gegenstände erarbeitet. „Das ist einfach anmaßend“, sagte die Verteidigerin.