Hannover

Problemwölfe abschießen: Darf Niedersachsen Erlaubnis geheim halten?

Dirk Fisser
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Von Dirk Fisser
| 04.02.2022 18:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Wie umgehen mit dem Wolf? Die Raubtiere werden in Niedersachsen ein Fall fürs Gericht, weil die Landesregierung den Abschuss von Problemtieren zur Geheimsache erklären. Foto: dpa
Wie umgehen mit dem Wolf? Die Raubtiere werden in Niedersachsen ein Fall fürs Gericht, weil die Landesregierung den Abschuss von Problemtieren zur Geheimsache erklären. Foto: dpa
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Der Wolf beschäftigt die Justiz: Nachdem ein Gericht in Bayern den staatlich angeordneten Abschuss eines Raubtiers verhindert hat, muss jetzt ein Gericht in Niedersachsen entscheiden, ob der Staat Wolfsabschüsse als Staatsgeheimnis behandeln darf.

Denn in Niedersachsen ist der Wolf beziehungsweise seine geplante Tötung bislang genau das: Geheimsache. Das Land informiert im Vorfeld nicht darüber, wo welche Tiere erschossen werden sollen. Und nicht nur das: Auf Anfrage unserer Redaktion will das Umweltministerium Hannover nicht einmal mitteilen, wie viele Wölfe insgesamt derzeit in Niedersachsen zum Abschuss freigegeben sind.

Ein Sprecher teilt mit: „Wir als Landesregierung müssen und werden […] an unserer bisherigen Praxis festhalten, dass über vollziehbare oder bevorstehende Genehmigungen keine öffentliche Auskunft erteilt werden kann.“ Dies geschehe zum Schutz aller am Verfahren beteiligter Personen, sprich: Zum Schutz der örtlichen Jäger, die den Wolf schießen sollen. Zum Schutz der Weidetierhalter, deren Schafe mehrfach von Wölfen attackiert worden sind. Oder sonstiger Menschen, die in den Genehmigungsprozess eingebunden sind.

Schutz vor wem? Nicht vor dem Wolf, sondern vor Mitmenschen. In Niedersachsen und darüber hinaus gibt es einen Kreis radikaler Wolfsschützer, der offenbar nicht einmal vor Morddrohungen gegen Mitmenschen zurückschreckt. Selbst Niedersachsens Umwelt- und Wolfsminister Olaf Lies (SPD) wurde schon entsprechend bedroht. Er fasste es vor einiger Zeit mal so zusammen: „Brennende Hochsitze, zerstochene Reifen, es sind Menschen beleidigt und bedroht worden.“

Hinzu kommt, dass bei bekannten Abschussgenehmigungen in der Vergangenheit Aktivisten versuchten, den Vollzug zu stören. So verabredeten sich Wolfsfreunde im Wald zu Spaziergängen und machten dabei mit Pfannen und Töpfen Krach, um etwaige Wölfe zu verscheuchen.

Aber rechtfertigt das, den Abschuss von Raubtieren zumindest im Vorfeld komplett zur Geheimsache zu erklären? Nicht nur auf Anfrage neugieriger Journalisten, sondern auch gewählter Abgeordneter im Landtag? Nein, sagen die Grünen und haben deswegen vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg geklagt. Denn so sei im Vorfeld auch keine juristische Überprüfung des Verwaltungsaktes möglich.

Genau das führte zuletzt in Bayern dazu, dass ein Gericht den Abschuss eines Wolfes stoppte. Die Verwaltungsrichter hielten den Behörden vor, nicht ausreichend dargelegt zu haben, inwieweit von dem konkreten Wolf eine Gefahr für Menschen ausgeht. (Weiterlesen: Geheimsache Wolf: Mehrere Tiere in Niedersachsen zum Abschuss freigegeben)

Bundesweit scheint in der Frage der öffentlichen Information sehr unterschiedlich verfahren zu werden. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein beispielsweise teilt mit, umgehend zu informieren. Beim bislang einzigen genehmigten Fall, verließ der Wolf aber rechtzeitig das Land, wurde dann aber in Niedersachsen von einem Auto überfahren. Eine aktuelle Genehmigung gibt es nicht.

Aus Mecklenburg-Vorpommern heißt es, ob öffentlich vorab informiert werde, sei „eine Frage des jeweiligen Einzelfalls“. Beim bislang einzigen genehmigten Abschuss im Land erfolgte die Info nachträglich. Derzeit, so heißt es aus dem Umweltministerium, gebe es keine aktive Abschussgenehmigung.

Die obersten Landesrichter in Niedersachsen werden nun entscheiden, ob die Landesregierung künftig mitteilen muss, wenn mal wieder eine Wolfsjagd ausgerufen wird. Am Dienstag um 10 Uhr soll in Saal 1010 des Landgerichtes Bückeburg das Urteil fallen. (Weiterlesen: Belmerin erzählt: Wie ist es, wenn ein Wolf am Garten vorbeiläuft?)

Sollten die Richter pro Abgeordnete entscheiden, ist unklar, welche Auswirkungen das haben könnte. Aus Jagdkreisen heißt es, möglicherweise fände sich dann niemand mehr, der die genehmigten Abschüsse vollzieht. In der Vergangenheit hatte Niedersachsen bereits einen Spezialisten aus Spanien angeheuert, der zwar keinen Wolf erschoss, dafür trotzdem eine hohe Rechnung stellte.

In den zurückliegenden Jahren sind insgesamt sieben Wölfe in Niedersachsen auf staatliche Anordnung hin erschossen worden – so viele wie in keinem anderen Bundesland. Das erste Tier war ein Wolf namens „Kurti“, der zuvor mehrfach Menschen zu nahegekommen war. Die Genehmigung erteilte damals noch der grüne Umweltminister Stefan Wenzel.

Nach dem Übergang des Amtes an die SPD und Minister Lies traf es dann vor allem Raubtiere, die im Zusammenhang mit Rissen von Nutztieren aufgefallen sind. Generell gilt: Es dürfen nur solche Wölfe geschossen werden, die mehrfach nachweislich eigentlich wolfssichere Abwehrmaßnahmen wie beispielsweise Zäune überwunden haben. In den Ausnahmegenehmigungen ist dabei immer explizit ein Tier genannt, das über DNA-Spuren im Umfeld gerissener Nutztiere eindeutig identifiziert wurde.

In der Vergangenheit kam es dabei vor, dass Rüden zum Abschuss freigegeben wurden, tatsächlich aber Fähen getroffen wurden oder umgekehrt. Auch das sorgte immer wieder für Kritik. Das Ministerium vertritt auch hier die Auffassung, dass dies rechtens sei, sofern ein „zeitlicher und räumlicher Zusammenhang“ zu registrierten Wolfsrissen besteht.

Gerade die Befürworter einer härteren Wolfspolitik hoffen auf die neue Bundesregierung, damit jene Diskussionen bald der Vergangenheit angehören. Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien ist festgehalten, dass ein sogenanntes regionales differenziertes Bestandsmanagement ermöglicht werden soll.

Viele haben dies so verstanden, dass künftig die Jagd auf Wölfe erleichtert wird – vielleicht sogar so etwas wie wolfsfreie Zonen entstehen könnten dort, wo beispielsweise Weidetiere auf Deichen gehalten werden und ein effektiver Schutz nicht möglich ist. (Weiterlesen: Wölfe im Ampel-Koalitionsvertrag: Bald gezielte Bejagung?)

Zumindest das Bundesumweltministerium macht da aber wenig Hoffnung. Der für den Wolf zuständige Unterabteilungsleiter Josef Tumbrinck erklärte kürzlich auf einer digitalen Diskussionsveranstaltung des Bauernverbandes, dass eine Wolfs-Obergrenze oder die Tötung einer bestimmten Zahl von Wölfen ohne Ausnahmegenehmigung nicht mit EU-Recht vereinbar seien.

„Diese Rahmenbedingungen ändert kein Koalitionsvertrag“, so Tumbrinck in seiner Wortmeldung. Er verwies auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach ein präventiver Abschuss von Wölfen rechtlich nicht zulässig ist.“ Der Streit um einzelne Wolfsabschüsse wird mutmaßlich also genau so weitergehen wie bisher.

Über andere Wege als das Umweltministerium in Hannover wurde übrigens inzwischen bekannt, dass derzeit zwei Wölfe östlich der Weser zwischen Bremen und Cuxhaven zum Abschuss freigegeben worden sind. Die Vollzugsmeldung steht noch aus. Denn die veröffentlicht die Landesregierung dann doch - so wie am vergangenen Mittwoch, als der Abschuss eines Wolfes im Amt Neuhaus verkündet wurde. Die Genehmigung selbst war wieder streng geheim.

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