Aurich
BGH: Urteil wegen Brandstiftung in Walle bestätigt
Das Auricher Landgericht ordnete bei einem 40-Jährigen im vergangenen Jahr die Unterbringung in der Psychiatrie an, weil er ein Wohnhaus in Walle angezündet hatte. Dagegen legte er Revision ein.
Aurich Es bleibt beim Urteil gegen einen 40-jährigen Brandstifter aus Aurich. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat jetzt die Revision des Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Aurich vom Mai vergangenen Jahres verworfen.
Die 1. Große Strafkammer hatte den 40-Jährigen der schweren Brandstiftung schuldig gesprochen, ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt und zudem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Gericht hatte festgestellt, dass der an Pyromanie erkrankte Angeklagte in der Nacht auf den 2. November 2020 ein Wohnhaus in Walle mittels Benzin in Brand gesetzt hatte. Das Gebäude wurde durch den Brand vollständig zerstört.
Die Revision des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Die Prüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, hieß es.aik