Norden/Rechtsupweg

Geldstrafe für Merkel-Hitler-Vergleich

| | 02.02.2022 20:13 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Weil er eine kommentierte Bildkomposition mit Porträts von Adolf Hitler und Angela Merkel bei Facebook teilte, wurde ein Rechtsupweger verurteilt. Foto: Holger Janssen
Weil er eine kommentierte Bildkomposition mit Porträts von Adolf Hitler und Angela Merkel bei Facebook teilte, wurde ein Rechtsupweger verurteilt. Foto: Holger Janssen
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Ein Rechtsupweger teilte auf Facebook eine brisante Fotocollage. Dafür wurde er jetzt in Abwesenheit verurteilt, hat aber noch Glück.

Norden/Rechtsupweg – Ein kurzer Mausklick hat einem 58-jährigen Rechtsupweger mächtig Ärger bereitet. Weil er im April vergangenen Jahres auf der Internetplattform Facebook eine brisante Fotocollage für gut befand und teilte, muss er jetzt eine Geldstrafe zahlen.

In einem Prozess vor dem Amtsgericht Norden wurde er am Mittwoch wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole zur Zahlung von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Für Frank Meyer, Strafrichter am Amtsgericht Norden war nicht nur die Grenze des guten Geschmacks, sondern auch des Rechts überschritten. „Das geht gar nicht“, sagte er. Die Collage zeigte ein Porträt von Adolf Hitler kombiniert mit einem Foto von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Dazu gestellt war der Satz „Früher war man Nazi, wenn man dem Führer folgte. Heute ist man Nazi, wenn man der Führerin nicht folgt“.

Strafbefehl nicht akzeptiert

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist mit dem Teilen des Hitler-Porträts der Straftatbestand des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole erfüllt. Ähnlich wie das Zeigen und Verbreiten beispielsweise des Hakenkreuzes falle ein Hitlerbild unter den Paragrafen 86 im Strafgesetzbuch. Daher erließ die Anklagebehörde einen Strafbefehl. Den aber mochte der Rechtsupweger nicht akzeptieren. Er fühlte sich im Recht und legte dagegen Einspruch ein. Die Hauptverhandlung war die Folge. Zu der erschien der Anklagte jedoch nicht. Wie sein Verteidiger, der Emder Rechtsanwalt Alexander Schwenen, berichtete, sei sein Mandant nach Ungarn ausgewandert. In einer E-Mail an das Gericht schrieb der Angeklagte, er hoffe, dass er nie mehr nach Deutschland zurückmüsse.

Vor dem Amtsgericht Norden musste sich am Mittwoch ein inzwischen in Ungarn lebender Rechtsupweger verantworten. Foto: Thomas Dirks
Vor dem Amtsgericht Norden musste sich am Mittwoch ein inzwischen in Ungarn lebender Rechtsupweger verantworten. Foto: Thomas Dirks

Da Ungarn als Hochrisikogebiet eingestuft ist, hätte der Angeklagte ohnehin eine 14-tägige Quarantäne absolvieren müssen, was für Richter machbar gewesen wäre, da der frühere Rechtsupweger bereits Anfang August für den Verhandlungstermin geladen worden sei So wurde am Ende in Abwesenheit des 58-Jährigen verhandelt. Und das mit einem aus dessen Sicht erfreulichen Ergebnis. Denn statt der bisher verhängten 3000 Euro muss der gebürtiger Schwelmer nun nur noch 450 Euro zahlen. Das lag an seinen geänderten Einkommensverhältnissen. Statt der zuletzt 3000 Euro netto in Deutschland verdiene sein Mandant in Ungarn kein Geld mehr. Lediglich dessen Frau biete „Lebensberatung im Internet“ an, berichtete der Verteidiger. So beließ es Richter Frank Meyer bei 30 Tagessätzen, reduzierte deren Höhe von ursprünglich 100 auf 15 Euro.

Richter: Vergleich völlig daneben

Die Corona-Politik der Bundesregierung mit dem Dritten Reich zu vergleichen, ist völlig daneben. „Dafür habe ich kein Verständnis“, sagte Meyer. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sagte, der Angeklagte sei mit dem Urteil „noch gut bedient“. Merkel und Hitler auf eine Stufe zu stellen, sei eine „klare Verunglimpfung“. Er sehe daher eher auch den Tatbestand des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch als erfüllt an, in dem es um Beleidigungen gehe, die gegen Personen des politischen Lebens gerichtet sind.

Der Verteidiger sprach von einer „Entgleisung“ seines Mandanten. Dieser habe keine rechte Gesinnung, sondern lediglich deutlich machen wollen, dass man heute als rechts stigmatisiert werde, wenn man eine kritische Meinung gegen das Impfen äußere. Der Post sei umgekehrt gemeint und wolle betonen, dass man nicht möchte, dass es wieder so wird. „Trotzdem war das dumm. Ein Augenblicksversagen“, so Schwenen.

Verfahren eingestellt

Meyer hielt dem Verteidiger ein Urteil des Oberlandesgerichts München entgegen, das ein Hitler-Porträt als Symbol des gesamten Nationalsozialismus sehr wohl als verfassungsfeindlich eingestuft hatte.

Weil auch sie die umstrittene Collage teilte, hatte sich im vergangenen September auch schon die 33-jährige Tochter des Rechtsupwegers vor dem Amtsgericht Aurich verantworten müssen. Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt.

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