Celle

Mit Tochter zum IS gereist: Osnabrückerin angeklagt

Stella Bluemke
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Von Stella Bluemke
| 28.01.2022 17:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Osnabrückerin Romiena S. wird wegen ihrer IS-Mitgliedschaft angeklagt. Foto: Screenshot Fisser
Die Osnabrückerin Romiena S. wird wegen ihrer IS-Mitgliedschaft angeklagt. Foto: Screenshot Fisser
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Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine Osnabrückerin erhoben. Ihr wird die Mitgliedschaft bei der Terrororganisation IS vorgeworfen. Sie war samt Tochter ins Kriegsgebiet gereist.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die Osnabrückerin Romiena S. erhoben. Der Verdacht, sie sei Mitglied der Terrororganisation IS gewesen, habe sich hinreichend erhärtet, teilte die Anklagebehörde am Freitag mit 

Die Bundesregierung hatte die Osnabrückerin im Oktober gemeinsam mit ihrer Tochter und weiteren Kindern, die sie im IS-Gebiet bekommen hatte, aus Syrien ausgeflogen. Hier lebte die kleine Familie zuletzt in einem Flüchtlingslager. Romiena S. wurde direkt bei der Ankunft am 7. Oktober am Flughafen Frankfurt festgenommen. Seitdem befindet sie sich in Untersuchungshaft. Sie war 2014 samt Tochter, in das Kriegsgebiet gereist.

Die Generalbundesanwaltschaft wirft ihr unter anderem Mitgliedschaft und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Zudem soll die Beschuldigte weitere Unterstützer für den IS angeworben sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben. Auch die Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht werden der mehrfachen Mutter vorgeworfen. 

Die Angeklagte hat laut Pressemitteilung spätestens im Sommer 2014 den Entschluss gefasst nach Syrien auszureisen und sich der terroristischen Vereinigung anzuschließen. Ihre älteste Tochter habe sie gegen den Willen des Vaters mit ins IS-Gebiet genommen. Noch in Deutschland soll Romiena S. über das Internet für den IS geworben haben. Zwei junge Frauen habe sie aufgefordert, mit ihr auszureisen. Für eine damals 16-Jährige habe sie die Ausreise ins IS-Gebiet organisiert und sie im Dezember 2014 begleitet.

Die Angeklagte soll nacheinander mehrere IS-Mitglieder geheiratet haben. Indem sie sich um den Haushalt kümmerte, soll sie den Männern ermöglicht haben, an Kämpfen teilzunehmen. Die Tochter sowie die zwei in Syrien geborenen Söhne habe sie im Sinne der radikal-islamistischen Lehre des IS erzogen, heißt es weiter. Ihre damals sechsjährige Tochter soll sie mit zur Steinigung einer Frau genommen und ihr Hinrichtungsvideos gezeigt haben.

Laut der Mitteilung soll sie sich ebenfalls am System der im IS-Gebiet herrschenden „Sklavenhaltung“ beteiligt haben. Sie habe im Haushalt eines Sklavenhändlers im Laufe des Jahres 2016 für einige Tage eine vom IS versklavte Jesidin ausgebeutet. Die Angeklagte habe die Jesidin angewiesen Haushaltsaufgaben zu erledigen sowie sie bei einem Gang in die Stadt überwacht. 

Inwieweit die Osnabrückerin dem IS abgeschworen hat, ist nicht bekannt. Die Generalbundesanwaltschaft betont in der Mitteilung, dass die Frau 2016 die Terroranschläge von Nizza und Würzburg über den Kurznachrichtendienst Twitter begrüßt habe. Beide Anschläge mit zahlreichen Toten reklamierte der IS für sich. 

Die Mutter blieb mit ihren Kindern bis zum letzten Tag im Gebiet des IS. Hier wurde sie später festgenommen und samt Kindern in einem syrischen Lager eingesperrt. Die Väter der in Syrien geborenen Kinder sollen bei Kämpfen getötet worden sein. Die Osnabrückerin hielt per WhatsApp unregelmäßig Kontakt zu ihrer Mutter in Deutschland. „Ich hoffe jeden Tag, dass wir bald nach Hause kommen können. Ich hab‘ dich lieb“, lautete eine der Nachrichten aus dem Lager.

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