Aurich

Ungeimpfte Friesensportler dürfen starten

| | 28.01.2022 15:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
In Pfalzdorf und Halsbek gehen die Friesensportler an den Start. Foto: Helmut Vortanz
In Pfalzdorf und Halsbek gehen die Friesensportler an den Start. Foto: Helmut Vortanz
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Nach dem Gerichtsurteil in Lüneburg dürfen ungeimpfte Boßler an der EM-Qualifikation teilnehmen. Sie müssen allerdings getrennt von den anderen starten.

Aurich Der Friesische Klootschießerverband hat für die anstehenden Qualifikationswerfen für die Europameisterschaft die Corona-Verordnungen angepasst. Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 25. Januar macht diesen Schritt erforderlich. Demnach ist die 2-G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel in Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach Rücksprache mit den Landkreisen Aurich und Ammerland gelten nun folgende Regeln:

Nicht geimpfte Sportler und nur einmal mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpfte Werfer dürfen unter 3G-Regeln teilnehmen, aber nur mit einem aktuellem Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden alt ist.

Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen

Für diese Werfer gelten aber auch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen der Verordnung, so dass diese Werfer gemeinsam mit Personen aus ihrem eigenen Haushalt und zwei Personen aus einem anderen Haushalt Sport machen dürfen, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht einzurechnen sind. „Wir wollen selbstverständlich allen die Möglichkeit bieten, an den Qualifikationswerfen teilzunehmen.

Für die Betreuer gelten die alten Regeln

Nach Rücksprache mit den beteiligten Landkreisen muss gewährleistet sein, dass die allgemeinen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden, andernfalls müssten die Qualifikationswerfen weiterhin unter 2-G-Regelung durchgeführt werden. Deshalb müssen nicht geimpfte und nur einmal mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpfte Werfer getrennt von den übrigen Teilnehmern starten. Auf Anfrage werden die entsprechenden Startzeiten den infrage kommenden Werfer zur Verfügung gestellt.

Für alle anderen Beteiligten der Qualifikation, für die Betreuer und Schreiber und für das Organisationsteam gilt weiterhin die 2G-Regelung (geimpft oder genesen oder mit Ausnahmegenehmigung und ohne Test).

Die entsprechenden Nachweise werden laut Mitteilung vor dem Wettkampfstart durch die Wettkampforganisation des FKV überprüft.

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