Hannover

Niedersachsen plant nächste Corona-Verschärfung: Kritik vom DGB

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 27.01.2022 18:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
„Wir können es den Steuerzahlern, der Allgemeinheit also, aus meiner Sicht nicht länger zumuten, Zahlungen für Kontaktpersonen in Quarantäne zu schultern, obwohl diese mit einer Booster-Impfung hätte vermieden werden können“, findet Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). Foto: Friso Gentsch/dpa
„Wir können es den Steuerzahlern, der Allgemeinheit also, aus meiner Sicht nicht länger zumuten, Zahlungen für Kontaktpersonen in Quarantäne zu schultern, obwohl diese mit einer Booster-Impfung hätte vermieden werden können“, findet Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). Foto: Friso Gentsch/dpa
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Niedersachsen will, dass Nicht-Geboosterte als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten im Quarantänefall keinen Verdienstausfall mehr erhalten. Kritik kommt vom DGB.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen lehnt den Vorstoß von Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) ab, nicht geboosterten Kontaktpersonen von Corona-Infizierten keine Verdienstausfallentschädigung mehr zu gewähren. Niedersachsens DGB-Chef Mehrdad Payandeh fordert die Landesregierung auf, diesen Plan zu überdenken. „Es wird hier zu scharf geschossen – doppelt Geimpfte dürfen nicht mit Ungeimpften gleichgesetzt werden. Der Vorschlag kommt einer Bestrafung großer Teile der Bevölkerung gleich“, findet Payandeh.

Sozial- und Gesundheitsministerin Behrens hatte Ende vorige Woche im Interview mit unserer Redaktion erklärt, dass sie ungeboosterten Kontaktpersonen von Corona-Infizierten keinen Verdienstausfall mehr zahlen wolle. „Das muss kommen und mir persönlich schwebt da der 1. März als Stichtag vor“, sagte die Ressortchefin und verwies darauf, dass Kontaktpersonen mit einer Booster-Impfung eine Quarantäne schließlich vermeiden könnten. Behrens betonte, sie habe hierzu einen Austausch im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz angeregt. Sie hoffe, dass es eine gemeinsame Linie der Länder dazu geben werde und begründete ihren Vorstoß damit, dass es genügend Impfstoff sowie ausreichend Möglichkeiten gebe, sich impfen und boostern zu lassen. „In jedem Dorf bekommen Sie relativ schnell einen Impftermin. Vor diesem Hintergrund können wir es den Steuerzahlern, der Allgemeinheit also, aus meiner Sicht nicht länger zumuten, Zahlungen für Kontaktpersonen in Quarantäne zu schultern, obwohl diese mit einer Booster-Impfung hätte vermieden werden können“, betonte Behrens. Bislang ist erst gut die Hälfte der Menschen in Deutschland dreifach gegen das Coronavirus geimpft. Wer an Corona erkranke, bekomme aber freilich weiterhin die Lohnfortzahlung, ganz unabhängig vom Impfstatus, machte die Ministerin deutlich.

Auch Bayern will laut einem Bericht der „Passauer Neuen Presse“ den Lohnersatz für bislang lediglich Zweifachgeimpfte streichen. Verdienstausfall solle demnach dann nicht gezahlt werden, wenn die Impfung „im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde“. Dies ist beim „Booster“ in Deutschland für alle ab zwölf Jahren der Fall. In Bayern ist der Zeitpunkt für die neue Regelung jedoch noch unklar.

Seit Anfang November gilt in Deutschland bereits, dass ungeimpfte Arbeitnehmer keinen Verdienstausgleich im Quarantänefall mehr bekommen. Die Regel gilt für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können.

Unterdessen ist laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags eine Verschärfung der Voraussetzungen für die Erstattung des Verdienstausfalls im Quarantänefall grundsätzlich denkbar. In dem Gutachten wird auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen, wonach jemandem keine Entschädigung gezahlt werden müsse, der „durch die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung (…) die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde (…), ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können“.

Für den DGB indes ist eine Auslegung des Infektionsschutzgesetzes, die einen Ausschluss des Entschädigungsanspruchs für nicht geboosterte Menschen vorsieht, weder haltbar noch gesundheitspolitisch geboten. Es müssten niedrigschwellige Impfangebote und zielgerichtete Ansprachekonzepte weiter ausgebaut werden, um die Impfquote zu erhöhen. „Die Debatte stattdessen auf dem Rücken der Beschäftigten in Niedersachsen auszutragen, ist nicht akzeptabel“, meint DGB-Chef Payandeh. Auch die Grünen sprechen sich gegen eine pauschale Regelung für alle Betroffenen aus. Landtagsabgeordnete Meta Janssen-Kucz schlägt stattdessen eine „Staffelung und Differenzierung“ vor.

In dem Interview mit unserer Redaktion stellte Ministerin Behrens, in deren Haus der Corona-Krisenstab der Landesregierung angesiedelt ist, überdies weitreichende Lockerungen der Corona-Regeln für März in Aussicht. Aktuell gilt in Niedersachsen eine Winterruhe mit gravierenden Einschränkungen im privaten sowie im Kultur- und Freizeitbereich. Das Land beabsichtigt, diese Winterruhe bis Ende Februar auszudehnen. Details der verlängerten Verordnung sollen an diesem Dienstag in Hannover vorgestellt werden. „Eine Frühjahrs- und Sommerruhe werden wir aber meines Erachtens nicht brauchen, sondern wir wollen sobald wie möglich auch wieder mehr öffnen und möglich machen“, sagte Behrens und fügte hinzu: „Ich denke schon, dass wir im März insbesondere bei den privaten Kontakten wieder mehr zulassen können. Ich glaube auch, dass dann wieder größere Veranstaltungen im Kulturbereich vertretbar sind und auch bei Konzerten und in der Gastronomie werden wir dann allmählich wieder mehr möglich machen können.“ Es müsse darum gehen, in einigen Wochen kluge und vorsichtige Öffnungsschritte einzuleiten.

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