Aurich
Massenschlägerei bei Hochzeitsfeier: Bewährung für Angeklagte
Zwei Auricher sollen bei einer Hochzeitsfeier in Großefehn eine Frau bewusstlos geschlagen haben. Sie wurden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. – doch die Tat zu belegen, gestaltete sich schwierig.
Aurich - Mit Baseballschlägern sollen zwischen 20 und 30 Personen im Juni 2019 auf Gäste einer Hochzeitsfeier in Großefehn losgegangen sein. Eine heute 39-Jährige soll dabei durch einen Schlag an den Kopf bewusstlos geworden sein und sich einige Prellungen zugezogen haben. Außerdem soll durch Schläge auf ein Auto ein Schaden von über 6000 Euro entstanden sein. Zwei Brüder aus Aurich sind am Donnerstag vor dem Amtsgericht Aurich wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Schon im Oktober vergangenen Jahres wurde drei anderen Hochzeitsgästen vorgeworfen, an der Schlägerei beteiligt gewesen zu sein. Der Grund für die Auseinandersetzung: Die Tochter einer angereisten Familie hatte zuvor einen Italiener geheiratet. Das führte zu einer Diskussion zwischen zwei Familien, die auf der Hochzeitsfeier eskaliert sein soll.
Keine Erinnerung an Straftaten
Die Beweisaufnahme gestaltete sich am Donnerstag schwieriger als gedacht. Zehn Zeugen sagten aus. Doch der Großteil von ihnen gab an, sich nicht mehr an die Tat und ihre Aussagen bei der Polizei erinnern zu können. Einer der Angeklagten sagte: „Wir haben uns vertragen. Es gibt keinen Grund, das zu vertiefen.“ Diese Meinung teilten alle Beteiligten. Sowohl die Nebenklägerin als auch die Zeugen sagten aus, bei ihren polizeilichen Aussagen übertrieben zu haben. Mittlerweile sei alles geklärt. Doch so einfach machte es sich das Schöffengericht um Vorsitzenden Richter Dr. Markus Gralla nicht. „Es steht nicht im Belieben der Beteiligten, ob sie bestraft werden“, sagte der Richter.
Für die Staatsanwältin war die Sache ein klarer Fall. In ihrem Plädoyer sagte sie, sie sei davon überzeugt, dass nicht bei den Aussagen bei der Polizei übertrieben, sondern am Donnerstag vor Gericht untertrieben worden sei. Außerdem bestehe bei den Angeklagten ein sehr hohes Gewaltpotenzial und sie gehe davon aus, dass die Tat sorgfältig geplant gewesen sei. Sie plädierte dafür, die Angeklagten zu vier und drei Jahren Haft zu verurteilen.
Unverständnis der Verteidiger
Diese Meinung teilte die Verteidigung nicht. Rechtsanwalt Joachim Müller sagte: „Ich halte den Antrag der Staatsanwaltschaft für völlig überzogen.“ Wie man zu dem Ergebnis komme, sei ihm schleierhaft. Auch er gehe davon aus, dass es eine Auseinandersetzung gegeben habe. Jedoch nicht davon, dass es zu Schlägen mit einem Baseballschläger gekommen sei. Sein Mandant habe sich in der Hitze des Gefechts aufregen lassen und sei nicht an einer vorherigen Planung beteiligt gewesen. Er plädierte für eine Geldstrafe für seinen Mandanten und betonte, dass die Versöhnung der Familien sich strafmildernd auswirken müsse.
Ähnlich sah das Rechtsanwältin Anja Rotter-Schohusen. Sie forderte, ihren Mandanten freizusprechen. Keiner der Zeugen habe etwas Belastendes über ihn sagen können. Laut Anklage soll er auf die Nebenklägerin eingetreten haben, während diese schon am Boden lag. Der 34-Jährige sei nur dabei gewesen, um den Streit zu schlichten.
Richter sah menschenverachtendes Motiv
Für Richter Gralla stand dagegen fest, dass es zu einer Auseinandersetzung kam, bei der 20 Personen mit Baseballschlägern auf die Familie gewartet haben. Da man sich bei den Zeugenaussagen vor Gericht nur im Kreis gedreht habe, müsse man sich auf die polizeilichen Aussagen verlassen. Diese seien detailliert, konstant und vollständig glaubhaft, so Gralla. Deshalb verurteilte das Gericht den 34-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und 100 Sozialstunden. Sein älterer Bruder muss 2000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen und erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Auch die wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Richter Gralla ermahnte die Angeklagten in seiner Urteilsbegründung. Dass die Hochzeit der Nichte mit einem Italiener zu dieser Auseinandersetzung geführt habe und Herkunft und Glaube eine solche Rolle gespielt haben, sei beschämend. „Das ist ein menschenverachtendes und rassistisches Motiv“, sagte der Richter.