Osnabrück

Antrag im Bundesrat: Polizeihunde weiter mit Stachelhalsband im Einsatz?

Dirk Fisser
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Von Dirk Fisser
| 21.01.2022 13:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Diensthunde bei der Hamburger Polizei Foto: Axel Heimken
Diensthunde bei der Hamburger Polizei Foto: Axel Heimken
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Dürfen Polizeihunde in Einsatz und Ausbildung gewürgt werden? Auf diese gleichsam grotesk wie einfach klingende Frage lässt sich das runterbrechen, was der Innenausschuss im Bundesrat derzeit berät. Die Bundesländer sind sich uneins. Für Tierschützer ist die Sache indes klar.

Mehrere Tausend Vierbeiner leisten Dienst für den deutschen Staat. Manche schnüffeln als Spürhunde nach Drogen, Bomben oder Leichen, andere stürmen mutmaßlichen Straftätern hinterher oder schützen als Schutzhund ihre zweibeinigen Kollegen bei Demonstrationen. In Ausbildung und Einsatz speziell der Schutzhunde war es bislang in einigen Bundesländern üblich, den Tieren in gewissen Einsatzlagen kurzfristig die Luft abzuschnüren – etwa durch Zug an einem Stachelhalsband.

Diese sind mit einer kürzlich in Kraft getretenen Reform der sogenannten Tierschutz-Hundeverordnung aber explizit verboten worden. Dem Inkrafttreten waren lange politische Beratungsprozesse vorangegangen. Aber offenbar dachte dabei niemand an die Polizeihunde.

Zuständige Ministerien und Behörden wurden nicht gefragt. Und so kam es, dass erst um den Jahreswechsel auffiel, dass die Änderung bislang mancherorts weitgehend übliche Trainings- und Einsatzmethoden für Polizeihunde und solche Vierbeiner, die es noch werden sollen, verbietet. Der Einsatz der Schutzhunde sei damit nicht mehr möglich, schlussfolgerte beispielsweise der Stadtstaat Berlin und schickte die Tiere in eine Einsatzpause.

Das Land Niedersachsen will nachbessern lassen und hat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht, der eine Ausnahme ins Tierschutzgesetz integrieren soll. Inhalt: Hunde im Dienst des Bundes oder der Bundesländer sollen weiterhin einen „kurzfristigen Reiz“ erhalten dürfen. Sprich: gewürgt werden.

In der Begründung dazu verweist Niedersachsen auf die Praxis im Polizeialltag: Hat der Diensthund erst mal einen Straftäter geschnappt, kann es dazu kommen, dass der Hund den Biss nicht löst. „Nur durch einen gezielten, kurzfristigen Impuls - etwa mittels eines Halsbandes mit nach innen gerichteten abgerundeten Stacheln – als letztes Mittel“ – könne dann dem Tier das Signal gegeben werden, vom Straftäter abzulassen.

Der entsprechende Würgegriff sei zwar „ultima ratio“, aber eben auch „unverzichtbar“ in Einsatz und Ausbildung der Hunde, heißt es aus Niedersachsen. Unter den Bundesländern und Bundesbehörden mit Diensthunden gibt es nun solche, die diese Auffassung teilen und solche, die es ganz anders sehen.

Ulrich Mäurer, Innensenator in Bremen, teilte beispielsweise mit: „Es ist Zeit, das System der Ausbildung von Polizeihunden grundlegend zu überarbeiten.” Aus Nordrhein-Westfalen hieß es auf Anfrage unserer Redaktion: „Die Polizei NRW verzichtet bei der zentralen Fortbildung bereits seit mehreren Jahren erfolgreich auf den Einsatz von Stachelhalsbändern.“ Man wird den Antrag aus Niedersachsen wohl ablehnen.

Die Innenbehörde aus Hamburg wollte sich indes auf Nachfrage nicht im Vorfeld positionieren. Auch aus Schleswig-Holstein hieß es: „Vor der anstehenden Sitzung wird sich Schleswig-Holstein nicht zu Anträgen äußern, um der Aussprache nicht vorzugreifen.“ Das Innenministerium bestätigte aber, dass einige der 79 Schutzhunde, die offenbar nicht selbst ausgebildet, sondern zugekauft werden, nicht mehr eingesetzt werden können.

Ob der Antrag aus Niedersachsen eine Mehrheit findet, ist unklar. Keine Zustimmung findet er jedenfalls beim Bundeslandwirtschaftsministerium, das in Deutschland für Tierschutzfragen zuständig ist. Nach Informationen unserer Redaktion hat das Ministerium den Ländern mitgeteilt, dass der Antrag aus Tierschutzsicht abzulehnen sei. Den Diensthunden würden ansonsten erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Das sei verboten.

Kritik kommt vom Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder. Er ruft die Bundesländer auf, sich bei Einsatz und Ausbildung von Polizeihunden an geltendes Recht zu halten. Unserer Redaktion sagte Schröder: „Es war und ist verboten, Hunden Schmerzen zuzufügen oder sie zu würgen. Das galt und gilt auch für Polizeihunde.“

Schröder forderte die Bundesländer auf, einen entsprechenden Antrag Niedersachsens im Bundesrat zurückzuweisen, der den Einsatz von Stachelhalsbändern bei Polizeihunden weiter erlauben will. „Es ist unglaublich, dass Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius verbotene Tierquälerei ausgerechnet bei der Polizei legitimieren will. Wer diesem Antrag zustimmt, duldet Tierqual“, sagte Schröder. Die Ausbildung mit einem Stachelhalsband sei überholt. Das zeigten tiergerechtere Ausbildungsmethoden in anderen Bundesländern.

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