Norden/Osteel
Drogen gegen Schmerzen angebaut
Eine Osteelerin züchtete Cannabis, um sich zu heilen. Dafür wurde sie jetzt verurteilt. Ihre Marihuana-Zucht fiel der Polizei zufällig auf. Im Visier hatten die Ermittler anderes.
Norden/Osteel - Kommissar Zufall ist es zu verdanken, dass die illegale Cannabis-Zucht einer Osteelerin ans Tageslicht kam: Ermittler der Polizei hatten, ursprünglich deren Sohn im Visier. Weil der im Verdacht stand, mit Haschisch zu handeln, durchsuchten Polizisten im Juli 2019 das Haus der 55-Jährigen und machten dabei die überraschende Entdeckung.
Am Donnerstag musste sich die Brookmerlanderin vor Gericht verantworten. Das Schöffengericht am Amtsgericht Norden verurteilte sie wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Richter Frank Meyer und seine beiden Schöffinnen blieben damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ihre Vertreterin hatte 18 Monaten Freiheitsentzug gefordert. Pflichtverteidiger Kim Müller aus Oldenburg plädierte auf „höchstens sechs Monate“.
Starker Marihuana-Geruch im Haus
Bei ihrer Durchsuchung waren die Beamten zunächst auf „erheblichen Marihuana-Geruch“ im Haus und dann auf 73 Cannabispflanzen in verschiedenen Wachstumsstadien gestoßen, berichtete ein als Zeuge gehörte 52-jähriger Norder Beamter. Laut Anklage waren die „professionell“ angebaut, um das Marihuana weiterverkaufen zu können.
Diese Absicht aber bestritt die Angeklagte. „In diesem Punkt liegt die Anklage völlig daneben“, ließ sie über ihren Verteidiger erklären. Den Besitz der Pflanzen hingegen räumte sie ein. Seine Mandantin sei Schmerzpatientin, leide an Arthrose, Rheuma und der chronische Schmerzerkrankung Fibromyalgie. Mit dem angebauten Cannabis habe sie sich selbst therapieren wollen. Es sei also ausschließlich für den Eigenkonsum bestimmt gewesen. Sie habe das Marihuana nicht nur geraucht, sondern sich aus den Cannabisblättern auch „Wickel und Umschläge“ für Hand- und Fußgelenke gemacht, berichtete die Angeklagte.
Angeklagte: Das war die Gärtnerin in mir
Die Droge lindere ihre Schmerzen erheblich und besser als Medikamente, die nur abhängig und Magen und Leber kaputtmachten und die sie sich als Hartz-IV-Empfängerin ohnehin nicht leisten könne, erklärte die 55-Jährige. „Vielleicht ist das ein bisschen ausgeartet. Aber das war die Gärtnerin in mir“, sagte sie.
Die Staatsanwältin nahm ihr das nicht ab. 1,8 Kilogramm Pflanzenmaterial seien sichergestellt worden. „Das ist viel zu viel für den Eigenkonsum“, sagte die Anklagevertreterin, die der bisher nicht vorbestraften Angeklagten Handelsabsicht unterstellte und neben der eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe forderte, die Osteelerin solle 100 Arbeitsstunden leisten.
Anwalt: Das Zeug können Sie wegwerfen
„Grottenfalsch“ und „Mumpitz“ nannte Verteidiger Kim Müller den Vortrag der Staatsanwältin. Für einen Drogenhandel gebe es keine Anhaltspunkte. Weder seien Geld noch Verpackungsmaterial und Abnehmerkontaktdaten bei seiner Mandantin gefunden worden. Das beschlagnahmte Pflanzenmaterial sei bezogen auf seinen Wirkstoffgehalt von schlechter Qualität gewesen.
„Das Zeug können Sie wegwerfen. Das war für die Tonne“, sagte der Anwalt. Er ging daher von einem minderschweren Fall aus. Das Gericht folgte ihm.