Aurich
Berufung: Haftstrafe für Vergewaltigung einer Elfjährigen verkürzt
Eigentlich sollte ein 36-jähriger Berumburer für vier Jahre hinter Gitter, weil er mehrere Mädchen belästigte und eins vergewaltigte. Bei der Berufung am Landgericht Aurich wurde seine Strafe nun verkürzt.
Aurich/Berumbur - Belästigt, missbraucht, vergewaltigt: Was ein heute 36-jähriger Berumburer mehreren Mädchen im Alter von sieben bis elf Jahren angetan hat, stand beim Berufungsprozess am Mittwoch vor dem Landgericht Aurich außer Zweifel. Das Amtsgericht Norden hatte ihn deswegen im Jahr 2020 bereits zu vier Jahren Haft verurteilt. Richterin Bröker verkürzte die Strafe am Mittwoch um ein Jahr. Für sie stellte sich im Prozess vor allem eine Frage: Wusste der Angeklagte zum Tatzeitpunkt, was er den Kindern antut?
Unter anderem berührte der Angeklagte im Jahr 2010 eine damals Siebenjährige am Bein und ließ seine Hand immer weiter nach oben wandern. Zwei Zehnjährigen fasste er unter die T-Shirts und berührte sie am Bauch. Eine Elfjährige berührte er unter der Unterhose im Schritt und vergewaltigte sie in einem Zelt.
Angeklagter gestand Übergriffe
Während der Vergewaltigung soll er alkoholisiert gewesen sein und unter dem Einfluss von Drogen gestanden haben. In der Berufung sollte vor allem geklärt werden, ob der Angeklagte während des Übergriffs voll schuldfähig war.
Bröker legte dem Angeklagten nahe, sich zu Beginn des Prozesses zu äußern. „Immerhin wollen sie ja etwas von uns“, sagte sie. Der 36-Jährige hatte während der Verlesung des Urteils in erster Instanz stumm dagesessen. Er antwortete nur: „Wenn es so gewesen sein soll, dann tut es mir leid.“
„Sie gewinnen das Vertrauen der Kinder und dann fassen Sie sie an“
Die Richterin kaufte die Entschuldigung nicht ab. „Im Endeffekt ist es immer dasselbe: Sie gewinnen das Vertrauen der Kinder und dann fassen Sie sie an“, sagte sie. Außerdem kümmerte sich der 36-Jährige bis zum Berufungstermin nicht um eine Therapie. Er habe es bei einer Klinik in Norden versucht. Man habe ihn wegen des ausstehenden Prozesses abgewiesen.
Nicht nur die Richterin glaubte dieser Behauptung nicht. Auch ein Gutachter, der zum Prozess geladen war, hatte seine Zweifel. „Natürlich hätte es Möglichkeiten gegeben“, sagte er. Der 36-Jährige hätte zum Beispiel eine Selbsthilfegruppe aufsuchen können, das sei das niedrigschwelligste Angebot. Doch er zeige keinerlei Eigeninitiative.
Gutachter glaubt nicht an erfolgreichen Entzug beim Angeklagten
Der Angeklagte zeige Merkmale verschiedener Persönlichkeitsstörungen, außerdem sei seine Intelligenz vermindert, sagte der Gutachter. Jedoch führe all das nicht dazu, dass er beim Missbrauch der Mädchen den Umfang seiner Taten nicht hätte begreifen oder sein Handeln nicht hätte steuern können.
Der Angeklagte selbst strebte mit seinem Verteidiger im Prozess nicht nur eine niedrigere Strafe, sondern auch die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an. Der Gutachter nahm dem 36-Jährigen jedoch den Wind aus den Segeln. Voraussetzung für die Unterbringung ist eine konkrete Erfolgsaussicht. Und daran glaubte der Gutachter beim Angeklagten nicht.
Richterin Bröker teilte die Auffassung des Gutachters. „Sobald es hart wird, würden sie nicht durchhalten. Und es würde hart werden“, sagte sie zum Angeklagten. Jedoch sah sie es ebenfalls als erwiesen an, dass der 36-Jährige bei der Vergewaltigung der Elfjährigen erheblich alkoholisiert war und unter Drogen stand. Die Strafe für die Taten, in denen er Mädchen berührte, wurden ebenfalls gekürzt – sie lägen schon zu lang zurück, sagte Bröker. Übrig blieben für den Angeklagten damit drei Jahre Haft.