Aurich
Verbotenes Zahlungssystem half bei illegaler Einwanderung
Wie das Geld die Schleuser erreicht hat, wurde vor dem Landgericht Aurich zwar am Montag geklärt. Doch hinter der Schleusung von Flüchtlingen steckt ein ausgeklügeltes System.
Aurich - Mithilfe eines in Deutschland verbotenen Zahlungssystems soll die illegale Einwanderung mehrer Syrer ermöglicht worden sein. Das konnten Zeugen am Montag vor dem Landgericht Aurich bestätigen. Einem heute 35-Jährigen wird vorgeworfen, sie nach Deutschland gebracht zu haben. Der Syrer aus Leer soll innerhalb der vergangenen zwei Jahre als Kopf eines internationalen Schleusernetzwerkes gehandelt und damit Geld verdient haben. Neben ihm sind noch drei weitere Männer aus Leer angeklagt. Sie sollen beim Transport der illegalen Einwanderer geholfen haben.
Nachdem der Prozess in der vergangenen Woche eröffnet wurde, sagten am Montag Zeugen aus. Ein zuständiger Kommissar der Bundespolizei sowie zwei der Geschleusten wurden gehört. Sie machten Angaben zu dem Ablauf ihrer Einwanderung.
Vertrauensperson nahm Geld entgegen
Ein in sich geschlossenes System zum Ablauf der Schleusung konnte der Bundespolizist während den Ermittlungen nicht feststellen. Doch bei den Zahlungen für die Einwanderung gab es Muster. Alles laufe über das System „Hawala Banking“ ab. „Dabei wird nicht großartig was versteuert“, sagte der Beamte. Über ein Zahlungsbüro nehme eine Vertrauensperson, der sogenannte Hawaladar, Geld entgegen. Er vermittele zwischen dem Schleuser und den Auftraggebern. Es gebe nicht nur einen Organisator. Ein solches Büro werde meist von mehreren genutzt. „Es ist ein Puzzlespiel“, sagte der Polizeibeamte.
Die Größe und Komplexität von Schleusernetzwerken wurde in den Aussagen der anderen Zeugen deutlich. Beide gaben an, den Namen des für sie verantwortlichen Schleusers nicht mehr genau zu wissen. Man habe am Flughafen das günstigste Angebot gesucht, sagte ein 25-Jähriger. Dann hätten sie über den „Hawaladar“ gezahlt. Ob es sich beim Empfänger des Geldes tatsächlich um den Angeklagten handelt, ging aus ihren Aussagen jedoch nicht hervor. Denn die „Schlepper“, wie sie mithilfe einer Dolmetscherin von den Zeugen genannt wurden, agieren unter Kosenamen. Die Pseudonyme beginnen nach Angaben der Zeugen immer mit „Abu“. Danach folgen beliebige Namen.
Zeugin erkannte Angeklagten vor Gericht
Einer 30-jährigen Syrerin, die heute in Leer wohnt, waren die Angeklagten jedoch nicht ganz unbekannt. Erst sagte sie, alles sei über ihren Mann gelaufen. Nur einmal während ihrer Reise habe sie 650 Dollar gezahlt. Auf einige Rückfragen des Gerichts hin kam jedoch ans Licht, dass sie einen der Angeklagten kannte. Er sei ein Freund ihres Mannes. Er habe ihr den Reisepass einer ihr ähnlich sehenden Frau besorgt und sei mit ihr von Athen nach Amsterdam geflogen. Der Angeklagte habe dafür aber kein Geld erhalten. „Wir haben ihm nur leidgetan. Er wollte uns helfen“, sagte sie.
Der Mann der Zeugin soll in der kommenden Woche vor dem Landgericht gehört werden. Außerdem ließ der Hauptangeklagte über seinen Verteidiger mitteilen, beim nächsten Termin am Montag, 24. Januar, eine Aussage machen zu wollen. Wenn alles nach Plan laufe, könne es dann schon erste Plädoyers geben, sagte Richter Bastian Witte.