Hamburg/Bad Oldesloe

Oldesloer Mutter nahm ihren Sohn mit zum IS – jetzt ist er tot

Markus Lorenz
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Von Markus Lorenz
| 13.01.2022 17:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Angeklagte (links) spricht mit ihrer Rechtsanwältin Nese Simsek. Foto: Marcus Brandt
Die Angeklagte (links) spricht mit ihrer Rechtsanwältin Nese Simsek. Foto: Marcus Brandt
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In den Hamburger IS-Terrorprozessen ist es ein Novum: Erstmals steht eine Mutter vor Gericht, die für den Tod ihres Sohnes in Syrien verantwortlich sein soll.

Sie reiste von Bad Oldesloe in den syrischen Bürgerkrieg und schloss sich dem IS an. Ihr minderjähriges Kind nahm Stefanie A. bei ihrem gefährlichen Umzug ins Herrschaftsgebiet der Terrormiliz mit. Anderthalb Jahre später war ihr Sohn Malik tot, gestorben in den Trümmern eines zerbombten Hauses. Der Junge wurde nur 15 Jahre alt.

„Radikal-islamistische Weltanschauung“

Seit Donnerstag muss sich die Mutter vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verantworten. Der Generalbundesanwalt legt der 44-Jährigen fahrlässige Tötung und die gröbliche Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zur Last. Obendrein muss sie sich wegen Mitgliedschaft in zwei terroristischen Vereinigungen, Beihilfe zu Kriegsverbrechen sowie illegalen Waffenbesitzes verantworten.

Freude über Märtyrertod des Sohnes

Die Frau aus Bad Oldesloe sei ihrem Ehemann 2016 ins Bürgerkriegsgebiet nachgereist, heißt es in der Anklage. Der Anschluss an den Islamischen Staat habe ihrer „radikal-islamistischen Weltanschauung“ entsprochen. Eben so bewusst habe die Oldesloerin den bei der Einreise 13-jährigen Malik zum dschihadistischen Kämpfer ausbilden lassen. Der Junge sei in Frontnähe eingesetzt worden und dabei mehrfach in Lebensgefahr geraten.

Nachdem er im Februar 2018 einem Bombenangriff zum Opfer gefallen war, habe die Mutter den älteren Sohn in Deutschland aufgefordert, „sich über den Märtyrertod des Bruders zu freuen“, sagte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft. 

Den IS habe die Angeklagte unterstützt, indem sie ihrem Mann den Haushalt führte. Auch habe die Familie Geld von der Terrormiliz erhalten. Während der Zeit in Syrien besaß A. laut Bundesanwaltschaft einen Sprengstoffgürtel und ein Gewehr. Sie war nach ihrer Rückkehr im März 2021 am Flughafen in Berlin festgenommen worden und sitzt seither in U-Haft.

In Bad Oldesloe geboren und ohne Beruf

Stefanie A. hört sich all das schweigend an. Kapuzenpullover, Jeans, die rot-blonden Haare hochgesteckt - eine Regung lässt die angeklagte Mutter nicht erkennen. Vor den Pressefotografen verbirgt sie ihr Gesicht hinter einem Aktenordner.

Sagen will die 44-Jährige zu Prozessauftakt nichts. Auf eine Frage des Richters nennt sie lediglich ihren Namen, den Geburtsort Bad Oldesloe und gibt an, keinen Beruf zu haben.

„Salafistisch geprägt“ - aber keine Terroristin?

Statt dessen äußert sich ihr Verteidiger in einer Eröffnungserklärung - und zeichnet ein anderes Bild der Angeklagten als die Staatsanwaltschaft. Seine Mandantin sei zwar „salafistisch geprägt“ gewesen und habe „eine gewisse Sympathie“ für den Islamischen Staat gezeigt, sagt Anwalt Martin Heising. Eine „Terroristin hochideologisierter Art“, sei sie aber nicht. Nach seiner Darstellung habe Stefanie A. ihren muslimischen Mann schon im Alter von 15 Jahren kennengelernt. Als sie erfuhr, dass er in Syrien verletzt worden war, sei sie ihm aus Sorge nachgereist. Heising: „Sie ist ein bisschen naiv dahingegangen, und dann nicht wieder weggekommen.“

Der Sohn war begeistert

Laut dem Verteidiger wurde die Mutter nach der Ankunft in Syrien in Frauenhäusern untergebracht, der Sohn sei ihr entzogen worden. „Die Frauen wurden im IS komplett entrechtet.“ So habe A. keinerlei Einfluss auf die militärische Ausbildung des Sohnes nehmen können. Malik selbst habe ein IS-Kämpfer sein wollen, so Heising weiter mit Verweis auf sichergestellte Sprachnachrichten: „Er tat das freiwillig und war begeistert.“

Die Verhandlung wird am 19. Januar mit der Aussage eines Experten zum Islamischen Staat fortgesetzt. In der Woche danach soll unter anderem Maliks Bruder als Zeuge befragt werden.

Für den Prozess sind insgesamt zwölf Sitzungstermine anberaumt. Das Urteil könnte Mitte Februar fallen.

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