Ihlow

Verfahren gegen 18-jährige Ihlowerin vorläufig eingestellt

| | 13.01.2022 13:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die angeklagte Fahrerin hat im Juni einen Unfall verursacht, bei dem sie selbst eingeklemmt und schwer verletzt wurde. Foto: Archiv/Franziska Otto
Die angeklagte Fahrerin hat im Juni einen Unfall verursacht, bei dem sie selbst eingeklemmt und schwer verletzt wurde. Foto: Archiv/Franziska Otto
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Das Verfahren gegen eine 18-jährige Ihlowerin wegen Gefährdung im Straßenverkehr wurde vorläufig eingestellt. Ganz ohne Konsequenzen war der Unfall für die junge Frau aber nicht.

Aurich/Ihlow - Das Verfahren gegen eine 18-jährige Ihlowerin wegen vorsätzlicher Gefährdung im Straßenverkehr ist vorläufig eingestellt worden. Das beschloss das Auricher Jugendgericht im Prozess am Donnerstagvormittag. Die 18-Jährige erhielt außerdem ihren Führerschein zurück, der vorläufig eingezogen worden war. Sie muss aber noch einen Verkehrserziehungskurs belegen, ehe das Verfahren endgültig eingestellt wird.

Die 18-Jährige hatte am 3. Juni vergangenen Jahres einen Unfall verursacht, bei dem sie selbst schwer verletzt wurde. Die junge Frau war auf der Loogstraße von Westerende kommend in Richtung Bangstede unterwegs und wollte ein vorausfahrendes Auto überholen. Dabei kam ihr ein Lkw entgegen, mit dem die 18-Jährige seitlich kollidierte. Der Lkw wurde erheblich beschädigt, der Fahrer erlitt einen Schock. Der VW Eos der Ihlowerin landete im Graben und erlitt einen Totalschaden. Der Unfall ereignete sich dabei im Bereich zwischen dem Ems-Jade-Kanal und der Straße Fahnster Streek, kurz vor einer Kurve.

Ihlowerin hielt den Überholvorgang für sicher

Die Ihlowerin konnte auf Nachfrage aber nicht mehr genau erklären, wo sie ausgeschert war. Sie war sich aber sicher, dass es noch vor der Straße Fahnster Streek gewesen sein muss. Der Jugendrichter konnte angesichts der kurzen Strecke schwer nachvollziehen, dass die Fahrerin den Überholvorgang für sicher gehalten habe. Auf Nachfrage beteuerte die 18-Jährige dieses aber weiterhin. Sie gab zu, überfordert gewesen zu sein, als ihr dann der Lkw entgegenkam. Erst dann habe sie gemerkt, dass sie sich verschätzt hat.

Die Strecke ist der Ihlowerin auf Nachfrage gut bekannt gewesen. Auch in der Fahrpraxis habe sie vorher keine Unsicherheiten gehabt. Bevor sie Auto fuhr, hatte sie bereits mit einem 125er-Motorrad Erfahrungen im Verkehr gesammelt.

Verfahren zeigte Wirkung auf die 18-Jährige

Die Staatsanwaltschaft ging von einem „fürchterlichen Irrtum“ aus, bei dem sich die Fahrerin schlicht verschätzt hat. Ein Vorsatz war nicht zu erkennen. Die Jugendgerichtshilfe betonte, dass die Ihlowerin vorher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Sie schlug vor, den Verkehrserziehungskurs anzuordnen. So könne die 18-Jährige die Konsequenzen ihres Fahrverhaltens reflektieren. Die Gerichtshilfe wies aber auch darauf hin, dass die 18-Jährige ein Gesprächsangebot nicht angenommen hatte.

Richter und Staatsanwaltschaft waren sich schließlich einig, dass sich die 18-Jährige durch das Verfahren beeindruckt gezeigt hat. Der Jugendrichter gab der jungen Frau aber noch mit auf den Weg, in Zukunft vorsichtig zu fahren.

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