Münster (dpa)

Staatsanwaltschaft: Ermittlungen im Fall Beerbaum möglich

| 13.01.2022 12:29 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Sieht sich mit dem Vorwurf der Tierquälerei konfrontiert: Ludger Beerbaum. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Sieht sich mit dem Vorwurf der Tierquälerei konfrontiert: Ludger Beerbaum. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
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Die Staatsanwaltschaft Münster hält Ermittlungen im Fall Ludger Beerbaum nicht für ausgeschlossen.

„Wir haben ein Auge drauf“, erklärte ein Sprecher. Der Sender RTL hatte dem 58 Jahre alten Springreiter in einem Beitrag bei „RTL Extra“ Tierquälerei vorgeworfen.

Demnach soll Beerbaum mutmaßlich die unerlaubte Trainingsmethode des Barrens bei seinen Springpferden angewandt haben. Der aktuell in Wellington in Florida weilende Beerbaum wies die Anschuldigungen vehement zurück und kündigte juristische Schritte an.

Die Tierrechtsorganisation Peta kündigte an, Strafanzeige wegen quälerischer Tiermisshandlung gegen Ludger Beerbaum und eine weitere, derzeit noch unbekannte Person, zu erstatten. Die Staatsanwaltschaft Münster konnte den Eingang der Anzeige zunächst nicht bestätigen.

Laut Staatsanwaltschaft werde auch abgewartet, ob die Deutsche Reiterliche Vereinigung mit dem Filmmaterial auf sie zukomme. Der Verband hatte am Mittwoch erklärt, er wolle die Staatsanwaltschaft über den Beitrag informieren, „damit diese den Sachverhalt auf Grundlage des Tierschutzgesetzes bewerten kann“. In einem möglichen Ermittlungsverfahren könnte auch geprüft werden, inwieweit ein Zusammenhang mit dem Verfahren aus dem vergangenen Jahr bestünde, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Bereits im Mai 2021 hatte die Deutsche Reiterliche Vereinigung bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt wegen der möglichen Verletzung des Tierschutzgesetzes erstattet. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte die Ermittlungen im vergangenen November eingestellt.

© dpa-infocom, dpa:220113-99-694033/4

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