Südtirol, Italien
Auf Italiens Pisten: Diese neuen Regeln gelten beim Skifahren
Italien hat die Regelungen für die beliebten Skigebiete in Südtirol an die aktuelle Corona-Lage angepasst. Darüber hinaus bestehen seit Anfang Januar weitere Neuerungen. Darauf müssen Sie bei Ihrem Skiurlaub achten.
Vielerorts haben die Wintersportgebiete wieder eröffnet. So auch im italienischen Südtirol, einem beliebten Urlaubsort für Skifahrer. Doch neben strengeren Corona-Maßnahmen gelten seit dem neuen Jahr auch weitere Regelungen zum Schutz der Wintersportler. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Überblick.
Hochrisikogebiet Italien
Neben der Schweiz und Frankreich gilt auch Italien als Hochrisikogebiet. Und somit auch der beliebte Skiort Südtirol. Hiermit greift auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. In diesem Sinne hat das Land die Corona-Maßnahmen für Skifahrer verschärft. Der Sport im Schnee ist jetzt für Personen über zwölf Jahren nur noch im Rahmen der 2G-Regel möglich. So müssen Ski- und Snowboardfahrer einen digitalen Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung vorzeigen. Diese werden zum Beispiel an Skiliften kontrolliert.
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Auch in den Hütten gilt die 2G-Regelung. Darüber hinaus müssen Skifahrer über sechs Jahren bei der Nutzung der Skilifte und Seilbahnen eine Maske tragen und auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände achten. In der Regel gilt die FFP2-Maskenpflicht. Geschlossene Bahnen dürfen zudem nur mit einer 80-prozentigen Auslastung fahren. Offene Lifte dürfen die vollen Kapazitäten ausschöpfen. Betreiber bitten darum, Skipässe möglichst Online zu erwerben.
Ein- und Ausreisebestimmungen im Überblick
Nicht jeder darf für einen Skiurlaub nach Italien reisen. Dies ist nur möglich, wenn zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenenzertifikat ein negatives Testergebnis vorliegt. Diese Regelung greift bei Einreisenden, „die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union“ aufgehalten haben, heißt es vom Auswärtigen Amt. Wer nicht geimpft ist, darf mit einem negativen Testergebnis zwar einreisen, muss sich aber, bevor es auf die Piste geht, für fünf Tage in Quarantäne begeben. Vor Ihrer Reise sollten Sie sich gründlich über die Empfehlungen und nötigen Maßnahmen informieren. Informationen erhalten Sie auch beim zuständigen Gesundheitsministerium.
Einen aktuellen 3G-Nachweis benötigen Urlauber ebenfalls für die Wiedereinreise nach Deutschland. Jedenfalls dann, wenn sie sich länger als 24 Stunden in Italien aufgehalten haben. Wer hier nicht geimpft oder genesen ist, muss sich nach dem Skiurlaub für zehn Tage in Quarantäne begeben. Allerdings besteht hier in der Regel die Möglichkeit, nach fünf Tagen mit einem negativen Testergebnis die Quarantäne zu beenden. Soll die Einreise zurück in die deutsche Heimat reibungslos funktionieren, müssen Sie zudem die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.
Ausgeweitetes Alkoholverbot
Abseits der Corona-Bestimmungen hat Italien auch die allgemeinen Regeln für das Befahren der Skipisten seit dem ersten Januar geändert. Wie beim Autofahren gilt seit Neujahr dementsprechend auch auf Italiens Skipisten die 0,5-Promillegrenze. Alkoholisierten Ski- und Snowboardfahrern drohen Bußgelder zwischen 200 und 1.000 Euro. Das Fahren mit 0,8-Promille gilt bereits als Straftat und kann entsprechend geahndet werden. Zum Beispiel mit einer Anzeige.
Neue Versicherungspflicht für Skifahrer
Wichtig für Ski- und Snowboardfahrer ist seit Anfang Januar auch eine Haftpflichtversicherung. Diese deckt unbeabsichtigt entstandene Schäden oder Verletzungen ab, die Dritte betreffen. Auf Langlaufstrecken ist sie nicht erforderlich. Sollten Sie nicht über eine solche Versicherung verfügen, können Sie in Verbindung mit einem Skipass auch gleichzeitig eine entsprechende Abdeckung beantragen. So lassen sich Online beispielsweise Tagesangebote buchen. Beim Fahrvergnügen ohne Versicherungsnachweis drohen Ihnen bis zu 150 Euro Bußgeld und der Entzug des Skipasses.
Helmpflicht für Minderjährige
Wer sich nach Südtirol zum Skifahren aufmacht, sollte ohnehin immer einen funktionstüchtigen Schutzhelm im Gepäck haben. Dieser ist jetzt sogar Pflicht für alle Minderjährigen Ski-, Rodel- und Snowboardfahrer. Kinder und Jugendliche unter 18 müssen demnach einen CE-zertifizierten Skihelm tragen. Bisher galt dies nur für Kinder bis 14 Jahre.