Aurich
Auricherin keine Gefährdung für die Gesellschaft
Am Landgericht Aurich fiel am Dienstag das Urteil. Foto: Aiko Recke
Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidiger waren sich einig: Eine 38-jährige Auricherin muss nicht in die Psychiatrie – doch einige Auflagen hat sie zu befolgen.
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