Aurich
Auricherin keine Gefährdung für die Gesellschaft
Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidiger waren sich einig: Eine 38-jährige Auricherin muss nicht in die Psychiatrie – doch einige Auflagen hat sie zu befolgen.
Aurich - Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung – all diese Taten gab eine 38-jährige Auricherin vor Gericht bereits zu. Unter anderem soll sie ihre heute 84-jährige Nachbarin brutal geschlagen und gewürgt haben. Trotzdem muss sie weder ins Gefängnis noch in die Psychiatrie. Dass die Auricherin aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig war, stand von Anfang an fest.
Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte jedoch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Denn der Verdacht, dass die Auricherin eine Gefährdung für die Gesellschaft ist, lag nah. Am Dienstag ordnete das Landgericht Aurich die Unterbringung zwar an, setzte sie jedoch zu vier Jahren Bewährung aus.
Beschuldigte war einsichtig und dankbar
In der vergangenen Woche hatte der Prozess mit der Anhörung von Zeugen und der Angeklagten begonnen. Dort sagte die Auricherin, durch ihre Krankheit und eine „explosive Mischung“ sei es zu den Taten gekommen. Denn neben Schlaftabletten und anderen Medikamenten habe sie täglich Alkohol konsumiert. Zeitweise sei sie auch heroinabhängig gewesen.
Am Dienstag wurde ein Sachverständiger gehört. Auf Antrag des Verteidigers wurde die Öffentlichkeit davon ausgeschlossen, um die Angeklagte zu schützen. Der Sachverständige bestätigte die schizophrene Psychose der Beschuldigten. In ihrem letzten Wort vor Gericht sagte sie, sie sei dankbar, dass man ihr die Chance zur Bewährung gebe. „Ich werde mir ganz viel Mühe geben und die Auflagen befolgen“, sagte die 38-Jährige.
Gesellschaft muss Handlungen von Erkrankten dulden
Denn die Aussetzung zur Bewährung ging mit einigen Anweisungen einher. Eine davon: Das Verbot, Alkohol und illegale Betäubungsmittel zu konsumieren. Außerdem muss die Angeklagte sich in ambulante Behandlung bei einem psychiatrischen Facharzt begeben. Ein Bewährungshelfer wird ihr zur Seite gestellt.
Richter Klein betonte während seiner Urteilsbegründung immer wieder die Schwere der Krankheit der Angeklagten. Er sei davon überzeugt, dass ihre Taten nicht auf kriminelle Absichten zurückzuführen seien. Sie leide schicksalhaft unter einer Krankheit, die jeden treffen könne. „Das ist nichts, was mit zwei, drei Medikamenten erledigt ist“, sagte der Richter. Die Gesellschaft müsse einige Handlungen von Erkrankten dulden. Doch wenn es Opfer seelischer und körperlicher Gewalt gebe, sei eine Grenze überschritten, sagte Klein.
Der Staatsanwalt teilte die Ansicht des Richters. Auch Verteidiger Arno Saathoff hatte keine Zweifel daran, dass es zu den vorgeworfenen Körperverletzungen und Bedrohungen gekommen ist. Sowohl er als auch seine Mandantin wirkten nach der Verhandlung zufrieden mit dem Ausgang des Prozesses.