Aurich
Auricherin keine Gefährdung für die Gesellschaft


Am Landgericht Aurich fiel am Dienstag das Urteil. Foto: Aiko Recke
Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidiger waren sich einig: Eine 38-jährige Auricherin muss nicht in die Psychiatrie – doch einige Auflagen hat sie zu befolgen.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
- Voller Zugriff auf on-online.de
- 700+ neue Artikel pro Woche
- ON-App inklusive
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein ON-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle