Ihlow

Falsches Schild sorgt kurzzeitig für Verwirrung

| | 11.01.2022 18:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Viele Autofahrer weichen den Schlaglöchern aus. .Foto: Banik
Viele Autofahrer weichen den Schlaglöchern aus. .Foto: Banik
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Die Friesenstraße war am Montagabend nur noch für Anlieger frei – der OOWV nennt den Grund.

Ochtelbur - Für kurzzeitige Verwirrung sorgte am Montagabend ein falsches Verkehrsschild in Ochtelbur. An einer Bake an der Friesenstraße war ein Schild mit der Aufschrift „Anlieger bis Baustelle frei“ befestigt. Eigentlich durften zu diesem Zeitpunkt alle Autofahrer den Baustellenbereich passieren. Laut Heiko Poppen, Pressesprecher des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) wurde der Fehler aber schnell erkannt. Das Schild wurde am Dienstagmorgen wieder demontiert. Es war offenbar schon vor dem Aufstellen der Bake an dieser befestigt.

Der OOWV saniert seit Juli den Kanal an der Friesenstraße. Derzeit kommt es dort oft zu Slalomfahrten. Die Fahrbahn konnte wegen schlechten Wetters bisher nur provisorisch mit Schlacke gefüllt werden. Dadurch bilden sich Schlaglöcher, denen Autofahrer versuchen, auszuweichen. Teilweise wird in der Fahrbahnmitte oder auf der Gegenfahrbahn gefahren. Der Landkreis Aurich sieht aber kein Gefahrenpotenzial.Das Befahren der Strecke mit 20 Kilometern pro Stunde ist laut Landkreis sicher. Außerdem seien die Autofahrer bereits an eine ähnliche Verkehrssituation gewöhnt. Denn bevor die Schlaglöcher da waren, parkten Autos am Fahrbahnrand der Friesenstraße. Diesen musste auch immer ausgewichen werden.

Punktuelle Arbeiten am Fahrbahnrand

Auch die Ausbesserung der Schlaglöcher bei fließendem Verkehr ist laut Landkreis kein Problem. Die Arbeiten finden nur punktuell statt. Die Absicherung erfolgt durch eine sogenannte bewegliche Arbeitsstelle.

Die Arbeiten am Fahrbahnrand, die derzeit ausgeführt werden, finden außerdem in einem kurzen Bereich statt, der jeweils halbseitig gesperrt wird. Eine Vollsperrung wird nicht notwendig. Durch die halbseitige Sperrung werden die vor Ort tätigen Mitarbeiter sowie die Autofahrer ausreichend geschützt. Die gesetzlich vorgesehene Restfahrbahnbreite ist sichergestellt.

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