Berlin
Impfpass ade: Nachweis bald nur noch digital?
In einer Beschlussvorlage fordern die Länderchefs ein einheitliches Dokumentieren der Impfung durch einen digitalen Nachweis. So soll das Fälschen der Zertifikate erschwert werden.
Wer sich gegen Covid impfen lässt, erhält einen Stempel und eine Unterschrift im offiziellen gelben Impfpass, der den Richtlinien der WHO entspricht. Doch dieser wird immer häufiger gefälscht. Dem geschulten Apotheker-Auge fällt dies in der Regel auf, Betreibern und Betreiberinnen oftmals nicht. Deshalb fordern Länderchefs jetzt einheitlich digital registrierte Impfnachweise.
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In einer Beschlussvorlage der Gesundheitsministerkonferenz, die „Business Insider“ vorliegt, fordern die Länder vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Demnach sollen sowohl Impfzentren als auch Ärzte verpflichtet werden, neben dem Ausfüllen des Impfpasses auch ein digitales Zertifikat auszustellen. Diese lassen sich deutlich schwerer fälschen. „Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch vor Veränderungen geschützt“, gibt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an. In einigen Bundesländern ist der digitale Nachweis bereits Pflicht.
Für wen sollen digitale Zertifikate nötig werden?
Vor allem Genesene sollen sich künftig rein digital ausweisen, fordern die Länderchefs. Wer in den letzten sechs Monaten an Corona erkrankt war, könnte bald also zwangsläufig einen QR-Code nutzen müssen, um Zutritt zu Restaurants, Bars oder Kinos zu erhalten. Aktuell reicht ein positives PCR-Testergebnis, das zwischen 28 Tagen und sechs Monaten alt ist. Laut den Gesundheitsministern der Länder könnten diese Testergebnisse allerdings leicht gefälscht werden.
Aber auch für Menschen ohne Smartphone, Tablet und Co. gibt es, laut des Entwurfs, Nachweismöglichkeiten. So könnten die digitalen Impfnachweise Zuhause oder in den Arztpraxen auch ausgedruckt werden. Die QR-Codes können Betreiber oder Gastronomen dann einfach scannen. Das bedeutet allerdings für die jeweilige Zahl an Impfungen auch entsprechend viele Zertifikate, die mitgeführt werden müssen.
Die Verantwortlichen entlasten
„Der digitale Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern ausgestellt werden“, heißt es vonseiten des BMG. Auf den Befugten lastet also eine große Verantwortung, um die Ansteckungsgefahr durch nicht geimpfte Personen so gering wie möglich zu halten. Klare Handlungsrichtlinien für den Fall eines Fälschungsversuches gibt es hierbei in der Regel nicht.
Oft sind es die Apotheker, die den Impfausweis-Fälschern auf die Schliche kommen. Diese versuchen häufig, sich mithilfe eines unechten Dokuments einen digitalen Impfnachweis zu erschleichen. Was Mitarbeiter der Apotheken in einem solchen Fall tun sollten, ist meist unklar. Denn: Sich an die Polizei zu wenden, kann sich als problematisch herausstellen. Schließlich stehen Apotheker unter der Schweigepflicht und dürfen Patientendaten nicht einfach herausgeben.
Ob der Fälschungsfall eine Ausnahme von der Schweigepflicht rechtfertigt, wird in den Bundesländern verschieden eingeschätzt. Ein Zertifikat verweigern dürfen Apotheker aber in jedem Fall. Gäbe es also eine Pflicht zum Vorzeigen digitaler Impfnachweise, könnten Ungeimpfte deutlich schwerer an einen solchen gelangen.