Aurich/Leezdorf

Polizisten im Einsatz behindert

| | 05.01.2022 19:21 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eine kleine Kamera am Köper eines Polizisten zeichnete die Auseinandersetzungen zwischen dem Leezdorfer Angeklagten und den Beamten auf. Foto: DPA
Eine kleine Kamera am Köper eines Polizisten zeichnete die Auseinandersetzungen zwischen dem Leezdorfer Angeklagten und den Beamten auf. Foto: DPA
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Ein Leezdorfer behinderte Beamte bei ihrer Arbeit, wurde verurteilt und ging dagegen in Berufung – die aber endete anders, als er es sich vorgestellt hatte.

Aurich/Leezdorf – Am Ende stand statt des erhofften Freispruchs eine höhere Strafe: Nicht den gewünschten Erfolg hat einem Leezdorfer die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Norden gebracht. Das hatte den 58-jährigen Kaufmann im Juni vergangenen Jahres wegen tätlichen Angriffs auf und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie versuchter Körperverletzung zu einer zehnmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt, deren Vollstreckung es aber für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung aussetzte.

Das passte weder dem Brookmerlander noch der Staatsanwaltschaft. Beide legten Rechtsmittel ein. Der Leezdorfer verlangte einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine schärfere Strafe, die die Kleine Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Dorothee Bröker am Mittwoch auch verhängte. Sie bestätigte den erstinstanzlichen Schuldspruch, verurteilte den 58-Jährigen zu einer 14-monatigen Freiheitsstrafe und erhöhte die Bewährungszeit auf fünf Jahre.

Gefälschte Papiere

Die Polizisten wollten am 16. April 2020 die Personalien und die Aufenthaltserlaubnis von zwei Männern überprüfen, die auf dem Betriebsgelände des Leezdorfers arbeiteten. Es habe der Verdacht bestanden, dass sich die Männer mit gefälschten Papieren und damit illegal in Deutschland aufhielten und zudem schwarz beschäftigt waren. Laut Urteil versuchte der Angeklagte, „wiederholt und vehement“ die Personenüberprüfung zu verhindern, indem er sich immer wieder zwischen die Männer und die Beamten drängelte und letztere durch lautstarke Aufforderungen, sein Grundstück zu verlassen, ablenkte.

Als die Polizisten die Verdächtigen in dem inzwischen verschlossenen Gebäude vermuteten und ein Beamter über ein Baugerüst und eine Leiter hinein zu gelangen versuchte, soll der Angeklagte versucht haben, diese umzustoßen. Nur mit Mühe habe sich der Polizist am Gerüst festhalten können, hieß es. Er sei verärgert gewesen, dass sich die Polizisten auch nach zigmaliger Aufforderung über sein Hausrecht hinweggesetzt hätten und habe die Leiter wegziehen wollen, bevor der Polizist sie erklomm, sagte der 58-Jährige.

Verteidiger spricht von „Lapalie“

Sein Verteidiger, der Auricher Anwalt Daniel Wedewardt,sprach von einer „Lapalie und zeigte sich empört darüber, dass überhaupt Anklage gegen seinen Mandanten erhoben worden sei. „Man wollte ihm eins auswischen und hat ihm eine Videofalle gestellt“, sagte Wedewardt. Die gesamte Polizeiaktion sei widerrechtlich gewesen. „Erschüttert“ sei er angesichts der Falschbehauptungen der Beamten.

Deren Aussagen seien schlicht gelogen und widersprüchlich, sagte Wedewardt und berief sich dabei mehrfach auf ein Video, das eine Bodycam, englisch für eine kleine Kamera, am Körper eines der Beamten, aufgezeichnet hatte. Auch das sei gegen alle Vorschriften geschehen, kritisierte der Verteidiger. Sowohl die Zeugenaussagen der Beamten als auch das Video dürften seiner Ansicht nach nicht als Beweise verwertet werden, sagte der Anwalt und plädierte auf Freispruch.

„Verhalten hochgradig gefährlich“

Das Vorgehen der Beamten, die versucht hätten, Straftaten aufzuklären, sei durchaus gerechtfertigt und keinesfalls willkürlich gewesen, sagte Erster Staatsanwalt Malte Sanders. „Der Angeklagte hat sich massiv störend verhaltend und erfolgreich Verwirrung gestiftet“, sagte der Anklagevertreter. Das Verhalten des Leezdorfers sei „hochgradig gefährlich“ und für den Beamten „potenziell lebenbedrohlich“ gewesen. „Das war sicherlich keine Lapalie“, so Sanders.

Der unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Betrugs vorbestrafte Angeklagte sei „kein unbeschriebenes Blatt“, stellte der Staatsanwalt fest. Er forderte, den Leezdorfer zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 10.000 Euro zu verurteilen.

Ähnlich sah es das dreiköpfige Berufungsgericht. Die Kammer bewertete das Vorgehen der Polizisten als rechtmäßig. Diese mussten sich von den Angeklagten bedroht fühlen. Dessen Verhalten sei nicht hinnehmbar, sagte Richterin Bröker in der Urteilsbegründung.

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