Aurich
Feuerwehrleute dürfen nur noch geimpft zum Einsatz
Auricher Feuerwehren dürfen ab sofort nur noch mit geimpften Feuerwehrleuten ausrücken. Eine entsprechende Dienstanweisung hat jetzt die Stadt Aurich erlassen. Und das ist nicht die einzige Vorgabe.
Aurich - Die Auricher Feuerwehren dürfen ab sofort nur noch die Kameraden zum Einsatz schicken, die gegen das Corona-Virus geimpft sind. Eine entsprechende Dienstanweisung hat jetzt die Stadt Aurich erlassen, wie Ordnungsamtsleiter Helmut Lücht den ON bestätigte. Neben der Impfpflicht für Feuerwehrleute im Einsatz müssen außerdem feste Einsatzgruppen (vergleichbar mit den Kohorten an den Schulen) gebildet werden. Die Einsatzgruppen sollen sich nicht mischen, so die Vorgabe. Hintergrund dieser Dienstanweisung ist laut Lücht der Erlass des Landes zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur.
In dem Schreiben der Stadt an Stadtbrandmeister Heinz Hollwedel und die Ortsbrandmeister heißt es: „Die Corona-Pandemie beschäftigt uns nach wie vor in hohem Maße und wir haben auf allen Ebenen gemeinsam dafür Sorge zu tragen, die Pandemie zu bewältigen. In den vergangenen Wochen haben wir verschiedene Gespräche bezüglich des Dienstbetriebes, der Weihnachtsbaumsammlung sowie der Jahreshauptversammlungen geführt. Aufgrund der Entwicklung der Pandemie ist eine langfristige Planung nicht möglich und es erfordert von den handelnden Personen ein stetiges Neubewerten und Umdenken.“ Grundlage der Dienstanweisung sind demnach die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Verbindung mit dem aktuellen Erlass des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vom 8. Dezember 2021 einschließlich des Warnstufenkonzeptes zur Aufrechterhaltung des Dienst- und Ausbildungsbetriebes.
Dienstanweisungen verbietet Zusammenkünfte
Laut Dienstanweisung müssen bei Einsätzen die 2G-Regelung sowie ein Hygienekonzept eingehalten werden, außerdem medizinische Masken getragen und die Einsatzgruppen getrennt werden. Im Bereich der aktiven Aus- und Fortbildung und dem allgemeinen Dienstbetrieb gilt die 2G-Plus-Regelung, im Präsenzbetrieb mit Hygiene- und Testkonzept. Booster-Impfungen werden anders als sonst nicht statt eines zusätzlichen Tests anerkannt. Dafür reicht aber ein Selbsttest der Kameraden aus. Außerdem müssen medizinische Masken getragen werden und die Teilnehmerzahl ist auf 15 Teilnehmende begrenzt. Im Bereich der Aus- und Fortbildung der Kinder- und Jugendfeuerwehr sind keine Zusammenkünfte erlaubt. Ebenso im Bereich der Altersabteilung und der Musikabteilung. Bis Ende April 2022 dürfen auch für eine Jahreshauptversammlung keine Zusammenkünfte stattfinden.
Für die Weihnachtsbaumsammelaktion gilt: Die Aktion kann am 8. Januar durchgeführt werden. In den Ortsteilen Aurich, Extum, Haxtum, Kirchdorf, Rahe, Popens und Schirum erfolgt die Sammlung über Sammelstellen, in den übrigen Ortsteilen werden die Bäume vor Ort abgeholt. Konkrete Regelungen werden noch gesondert getroffen. Von der Feuerwehr dürfen nur aktive Mitglieder der Einsatzabteilungen unter Beachtung der 2G-Regelung und mit medizinischen Masken teilnehmen. Eine Beteiligung von Mitgliedern der Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie der Altersabteilungen ist ausgeschlossen. Die Einbindung von örtlichen Vereinen, Verbänden etc. ist zulässig. Diese Dienstanweisung ist bis zum 31. Januar befristet.
Feuerwehrsprecher: Einige Kameraden nicht geimpft
Eine solche Anweisung gilt laut Kreisfeuerwehrsprecher Manuel Goldenstein nicht in jeder Gemeinde. „Südbrookmerland macht das auch so“, so Goldenstein. Das liege an unterschiedlichen Hygienekonzepten, die es seit Beginn der Corona-Pandemie bei den Wehren gebe. Dazu zähle auch, dass die Feuerwehren nur noch für die wichtigsten Angelegenheiten im Feuerwehrhaus seien – und auch dann nur in Kleingruppen. Es gebe auch das Modell, dass Gruppen sich aufteilen.
Da die Feuerwehren ein Spiegel der Gesellschaft seien, gebe es auch hier einige Leute, die nicht geimpft sind, sagte Goldenstein. „Was wir bemerken ist aber, dass es tatsächlich nur sehr wenige Kräfte sind“, so der Sprecher. Die Einsatzfähigkeit der Wehren sei vollständig gegeben. Das liege auch daran, dass die Feuerwehren auch ohne Corona immer schon doppelt besetzt sein müssen, sagte Goldenstein. Das mache es einfacher.
Kleinere Wehren haben größere Probleme
Bei den kleineren Feuerwehren sei die Sache mit den festen Dienstgruppen tatsächlich nicht ganz so einfach. Auch bei der Tagesbereitschaft der Feuerwehrleute gebe es beruflich bedingt Schwierigkeiten.
Ist es ein Alarm, bei dem keine Menschenleben in Gefahr sind, fahre zunächst ein erstes Fahrzeug zum Einsatzort. Nach einer umgehenden Lagemeldung werde dann vom Einsatzleiter entschieden, welche Fahrzeuge tatsächlich erforderlich sind. Die unterstützenden Fahrzeuge warten so lange am Standort, erklärte Goldenstein.
All das gelte aber nicht für den Fall, dass Menschenleben in Gefahr sind. „Dann rücken sofort alle aus, sagte Goldenstein. Auch dabei werde durch den Einsatzleiter entschieden, was erforderlich ist. Ein dichter Kontakt sei bei der Rettung aber nicht immer vermeidbar. Dafür gebe es aber die Maskenpflicht und die Impfung der Kollegen.