Aurich
Überfall auf Dealer in Aurich: Ankläger fordert mehrjährige Haft
Im Prozess um den Überfall auf einen Drogendealer steht für den Staatsanwalt die Schuld fest. Die Verteidigung fordert Bewährungsstrafen, denn die Lebenssituation ihrer Mandanten ist schwierig.
Aurich - Im Prozess vor dem Landgericht um den Überfall auf einen Drogendealer in seiner Wohnung in der Auricher Innenstadt stand nach dreitägiger Beweisaufnahme für Staatsanwalt Laumann die Schuld der Angeklagten fest. Er plädierte am Dienstag für mehrjährige Jugendstrafen. Für einen 21-jährigen Angeklagten forderte er wegen „gemeinsamer schwerer räuberischer Erpressung“ zwei Jahre und drei Monate Haft, für seinen 20-jährigen Mitangeklagten drei Jahre. Drei frühere Urteile bezog er dabei in die Strafe ein. Außerdem stellte er den Antrag auf ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Das Verfahren gegen den dritten, ebenfalls 21-jährigen Angeklagten wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Nach Auffassung des Gerichts hatte er sich an dem Überfall nicht beteiligt, sondern war nur zufällig mit von der Partie gewesen. Ihm sei lediglich vorzuwerfen, dass er dem Opfer nicht zu Hilfe gekommen war und sich nicht vom Tatort entfernt hatte.
Täter nahmen Opfer 30 Euro ab
Wie berichtet, waren die drei jungen Männer im Sommer 2020 auf Initiative eines älteren Mannes, der sich in einem eigenen Verfahren verantworten muss, in die Wohnung des 27-jährigen Dealers eingedrungen und hatten ihm unter Schlägen und Vorhalten eines Messers 30 Euro abgenommen. Zwei der Angeklagten, beide drogensüchtig, hatten die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt und sie damit begründet, der 27-Jährige habe sie im Vorfeld „abgezogen“. Sie hätten ihm Geld für Drogen gegeben, die dieser nicht geliefert habe, hatten sie erklärt.
Nach Überzeugung des Staatsanwaltes waren die Angeklagten unter dem Druck ihrer Sucht „geplant und arbeitsteilig“ und „von Beginn an aggressiv“ vorgegangen. Unter Ausnutzung des Überraschungsmoments habe der Ältere den 27-Jährigen geschlagen und ihn anschließend in sein Zimmer gezerrt. Während die Angeklagten dieses nach Brauchbarem durchsucht hätten, habe der Ältere weiteren Druck aufgebaut. Der 20-Jährige habe darüber hinaus ein Messer sehen lassen. Als strafmildernd ließ der Ankläger den Einfluss des Älteren als Wortführer gelten, wenn er die beiden Angeklagten auch keinesfalls als bloße Mitläufer betrachtet haben wollte. Zu ihren Gunsten wertete er darüber hinaus ihre schwierige Lebensgeschichte als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Für beide machte Laumann jedoch schädliche Neigungen geltend. Bereits mehrfach vorbestraft und hafterfahren, seien von ihnen untherapiert weitere Straftaten zu erwarten, die der Drogenbeschaffung dienten, führte er aus.
Prozess wird nächstes Jahr fortgesetzt
Die Verteidigerin des 20-Jährigen, Anja Rotter-Schohusen, bat um eine mildere Strafe für ihren Mandanten, der sich in seinem letzten Wort für all seine Taten entschuldigt hatte. Sie verwies auf dessen unebenen Lebenslauf. Nach Auskunft der Jugendgerichtshilfe war er 2015 15-jährig aus Afghanistan nach Deutschland gekommen und hier in verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen betreut worden. Ohne Führung und Leitung war es ihm schwergefallen, sich Regeln anzupassen. Immer wieder sei es zu Verstößen gekommen. Allerdings habe es immer dann eine Kontinuität gegeben, wenn er sich eingebunden gefühlt habe. So habe er anderthalb Jahre in einer Familie gelebt. Im Frühjahr habe er einen kalten Entzug durchgestanden und arbeite seit Mai fest angestellt und unter der Kontrolle seines Chefs als Waffelbäcker auf einer Nordseeinsel. Angesichts dieser Perspektiven sei eine Haftstrafe „schade“, befand Rotter-Schohusen. Sie bat das Gericht, „alle Möglichkeiten für eine Bewährung auszuschöpfen“.
Der Verteidiger des 21-Jährigen, Michael Schmidt, bedauerte, nicht auf den Haupttäter zum direkten Vergleich zurückgreifen zu können. Mit Blick auf dessen aggressives Vorgehen nähmen sich die Taten der Angeklagten wie „Peanuts“ aus. Sein Mandant befände sich zwar derzeit in anderer Sache in Untersuchungshaft, hier sei seine Schuld jedoch noch nicht festgestellt. Auch sei die Beute vergleichsweise gering ausgefallen. Auch er beantragte eine Bewährungsstrafe und eine Therapie für seinen Mandanten.
Ein Urteil wird am 3. Januar 2022 um 14 Uhr erwartet.