Aurich
Gericht bestätigt Weihnachtsruhe in Niedersachsen
Die Weihnachtsruhe in Niedersachsen wurde vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. Das ist ein deutlicher Hinweis für die Klage eines Veranstalters aus der Nähe von Aurich gegen das Tanzverbot.
Aurich/Lüneburg - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg bestätigt das Tanzverbot zu Weihnachten und Silvester in Niedersachsen. Am Nachmittag kam die mit Spannung erwartete Entscheidung. Danach hat der 13. Senat des OVG einen Normenkontrolleilantrag abgelehnt, den ein Anwalt aus Hannover gestellt hatte. Dieser richtete sich unter anderem gegen die vom Land Niedersachsen für die Zeit vom 24. Dezember bis zum Ablauf des 2. Januar ausgerufene Weihnachtsruhe. Dafür gilt landesweit die Warnstufe 3 des Corona-Warnstufenkonzepts.
Das Gericht stellte zwar fest, dass die Ausrufung der Warnstufe 3 sich offensichtlich nicht an den in der Corona-Verordnung festgelegten Inzidenzen und Schwellenwerten orientiert. Dies erwecke vordergründig durchaus den Eindruck, die Ausrufung der Warnstufe 3 sei willkürlich und ohne Anknüpfung an das tatsächliche Infektionsgeschehen erfolgt. Bei genauerer Betrachtung und unter Berücksichtigung der gegebenen Begründung der Landesregierung sei die Feststellung der Warnstufe aber nicht von vorneherein deshalb rechtswidrig, nur weil sie nicht an den Indikatoren, Wertebereichen und Schwellenwerten für die einzelnen Warnstufen ausgerichtet sei. Denn die Regierung sei nicht an die in der Corona-Verordnung selbst festgelegten Werte gebunden. Die Landesregierung hätte auch ohne die Warnstufe 3 für den genannten Zeitraum besondere Regelungen vorsehen können oder die Schwellenwerte in der Corona-Verordnung verändern können, heißt es vom Gericht.
Maßnahmen laut Gericht angemessen
Die Anwendung der sogenannten 2G-Plus-Regelung und die FFP2-Maskenpflicht, das Verbot von Tanzveranstaltungen, Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen, Messen und Weihnachtsmärkte sowie die Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars für den Kunden- und Besucherverkehr ist laut Gericht als Infektionsschutzmaßnahmen derzeit notwendig und auch angemessen, trotz der erheblichen Eingriffe in die Grundrechte. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Damit dürfte die Klage eines Veranstaltungsbetriebes aus der Nähe von Aurich gegen das von der Landesregierung angeordnete Tanzverbot zu Weihnachten und Silvester ebenfalls kaum Chancen auf Erfolg haben. Der Betrieb wurde bei einem sogenannten Normenkontrollantrag vor dem OVG durch den Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt. Die Entscheidung über diese Klage wird laut Gerichtssprecher Heiko Leitsch am Mittwoch folgen.
Nur Gesetzesänderung könnte noch etwas ändern
An dem Richterspruch ändert sich auch dann nichts, wenn sich Bund und Länder am Abend auf weitreichende strengere Maßnahmen einigen, sagte Heiko Leitsch, Pressesprecher am OVG, den ON. Lediglich, wenn der Bund in einem Eilverfahren das Infektionsschutzgesetz ändert, um die Maßnahmen bundesweit durchzusetzen, wäre das Urteil obsolet, weil das OVG dann nicht mehr zuständig wäre.
Die Frage, die die Richter in Niedersachsen unter anderem klären mussten, waren ob mit dem in Niedersachsen verabschiedeten Warnstufenkonzept, einfach eine Warnstufe mit entsprechenden Verboten angeordnet werden darf, obwohl die Inzidenzen dies nicht hergeben, erklärte Leitsch. Auch musste sich der Senat mit der Frage befassen, ob mit Blick auf die Delta-Variante oder die Omikron-Variante die derzeitige Infektionslage ein solches Tanzverbot zulässt.
Gericht kippte 2G-Regel im Einzelhandel
Der Vorsitzende des Dehoga-Bezirksverbandes Ostfriesland, Erich Wagner (Hotel zur Post, Wiesmoor) sagte auf ON-Anfrage, die Situation für Gastronomiebetriebe sei weiterhin sehr schwierig. Mit einigem Bangen schaue man zudem auf die harten Corona-Maßnahmen wegen der Omikron-Variante, etwa in den benachbarten Niederlanden.
Die niedersächsische Landesregierung hat für die Zeit von Heiligabend bis zum 2. Januar eine sogenannte Weihnachtsruhe angekündigt. Landesweit soll dann die Warnstufe 3 mit erneut verschärften Corona-Regeln gelten. Unter anderem werden Tanzveranstaltungen untersagt, Testvorgaben verschärft und die Zahl der zulässigen Kontakte wird reduziert. Über das Vorgehen gegen das Tanzverbot hatte zunächst der NDR berichtet. Nach einem Bericht des Bremer „Weser-Kuriers“ vom Sonnabend wendet sich auch eine Privatperson mit einem Eilantrag beim OVG gegen die Einschränkungen durch das pauschale Ausrufen der Warnstufe 3 zwischen dem 24. Dezember und 2. Januar.
Erst am Donnerstag hatte die (OVG) Lüneburg die bereits geltende 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, begründeten die Richter diese Entscheidung