Osnabrück
Weihnachtsgottesdienste 2021: Welche Regeln gelten in Niedersachsen?
Was gilt an Weihnachten für Gottesdienste? Wer darf teilnehmen, wer nicht? Und welche Regeln gelten in der Kirche? Ein Überblick.
Corona-Verordnungen sind mittlerweile etwas für Experten. Aus einer Handvoll Regeln ist innerhalb von zwei Jahren ein hochkomplexes Paragraphenwerk geworden - mit Sonderregeln, Ausnahmen und permanenten Änderungen. Bundesweite Regeln für den Kirchenbesuch gibt es nicht. Was also gilt für die Kirchen im Ländern im Norden?
Niedersachsen: In der niedersächsischen Corona-Verordnung sind religiöse Veranstaltungen, also auch Weihnachtsgottesdienste, explizit von Zugangsbeschränkungen ausgenommen. Die Landesregierung empfiehlt zwar 2G oder „noch besser“ 2Gplus. Das ist aber nicht vorgeschrieben. Nicht einmal 3G. Das heißt: Grundsätzlich darf jeder rein; die Anwesenden müssen lediglich Abstand halten und bis zum Sitzplatz eine Maske tragen.
Viele Kirchen haben sich aber zusätzlich eigene Regeln auferlegt. In katholischen und evangelischen Gemeinden gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Es kommt darauf an, wo ein Gottesdienstbesucher wohnt und in welchen Gottesdienst er gehen möchte.
Das Bistum Osnabrück etwa bietet eine große Bandbreite von Gottesdiensten an. Pressesprecher Kai Mennigmann erklärte auf Anfrage, es gebe 2G- und 3G-Gottesdienste, aber auch solche, bei denen keine Zugangsbeschränkungen gelten. Im Hygienekonzept des Bistums sind konkrete Fragen zu Abläufen in der Kirche geregelt. So wird zum Beispiel die Kollekte am Ausgang gesammelt. Das Bistum empfiehlt zudem, eine FFP2-Maske zu tragen - auch am Platz.
Anmeldung nötig?
Jede Gemeinde kann jedoch über die allgemeinen Regeln hinaus eigene Vorgaben machen. Mennigmann rät Gottesdienstbesuchern, sich über die konkreten Verfahren in der eigenen eigenen Gemeinde zu informieren. Denn über die Zugangsbeschränkungen hinaus kann es sein, dass man sich für den Gottesdienstbesuch anmelden muss.
Die evangelisch-lutherischen Landeskirchen empfehlen ebenfalls, in den Gottesdiensten Masken zu tragen und nicht zu singen. Aus der Landeskirche Hannovers heißt es, es gebe die ganze Bandbreite an zugangsbeschränkten Gottesdiensten - von 0G draußen bis 2G, häufig auch mit Anmeldungen. Die Gemeinden entschieden selbst darüber, sagte die stellvertretende Pressesprecherin der Landeskirche, Rebekka Neander. Immerhin seien sowohl die Inzidenz, als auch die räumlichen und personellen Möglichkeiten in den Gemeinden sehr unterschiedlich. Neander wies auch daraufhin, dass die Gottesdienste bislang keine Spreader-Veranstaltungen gewesen seien.
Die evangelisch-reformierte Kirche sieht die 2G-Regelung mit Blick auf Gottesdienste grundsätzlich kritisch, weil Ungeimpfte dadurch ausgeschlossen werden. Das stoße auf „theologische Bedenken und ist nach unserer Kirchenverfassung nicht zulässig“, heißt es dort. Die logische Folge davon ist 3G, dass also Getestete ebenfalls teilnehmen dürfen. Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden betonte jedoch auch, dass volle Gottesdienste ohne Abstand nicht im Sinne des Infektionsschutzes seien. Letztlich müssten die Gemeinden vor Ort entscheiden.
Und wie sieht es sonst im Norden aus? In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein weichen die Vorgaben zum Teil ab:
Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern gilt die 3G-Regel in Gottesdiensten sowie die Maskenpflicht am Platz. Singen ist nur erlaubt, wenn die Gläubigen zwei Meter Abstand zueinander halten können. Ansonsten müssen grundsätzlich 1,5 Meter Abstand eingehalten werden. Die Nordkirche empfiehlt den 2G-Standard in Gottesdiensten. Auch im Erzbistum Hamburg sollten die Gläubigen vor dem Gottesdienstbesuch prüfen, was für ihre Kommune und in ihrer Gemeinde über die Landesvorgaben hinaus festgelegt wurde. Erzbischof Stefan Heße betonte jedoch: „Weihnachten findet statt!“ Es sei nicht selbstverständlich, dass die Kirchenglocken dazu einladen, während alles andere schweigen muss und stillgelegt sei.
Schleswig-Holstein: Bei Gottesdiensten in der Kirche dürfen in Schleswig-Holstein in der Regel die Plätze maximal zur Hälfte besetzt werden. Nur nahestehende Personen dürfen zusammensitzen, ansonsten gilt bei der Platzanordnung das Bild vom Schachbrettmuster und Besucher müssen eine medizinische Maske tragen. Wer etwas vorträgt, darf die Maske absetzen. All das gilt allerdings nicht bei 3G. Kinder bis zur Einschulung brauchen grundsätzlich keinen G-Nachweis. Schüler dagegen müssen einen Testnachweis oder eine Bescheinigung der Schule in Kombination mit einer Selbstauskunft oder einem Testnachweis mitbringen. Die Nordkirche übernimmt diese Vorgaben grundsätzlich, empfiehlt jedoch 2G für die Gottesdienste in Kirchen.
Fazit: Am sinnvollsten ist es, sich frühzeitig bei seiner eigenen Gemeinde zu informieren, was diese für den Weihnachtsgottesdienstbesuch festgelegt hat - und sich bei Bedarf für den Besuch anzumelden. Alternativ bieten übrigens viele Kirchen Online-Gottesdienste oder Audio-Formate an.