Aurich
Sexuelle Nötigung in Ihlower Firma: Mildere Strafe
Ein 34 Jahre alter Angeklagter hat durch seine Berufung eine etwas kürzere Haftstrafe erreicht. Er hatte eine Arbeitskollegin in einer Firma in der Gemeinde Ihlow sexuell genötigt. Der Staatsanwalt war dagegen.
Aurich - Weil er nach Überzeugung des Gerichts eine Arbeitskollegin in einer Firma in der Gemeinde Ihlow sexuell genötigt hat, verurteilte das Landgericht Aurich einen 34-Jährigen am Montag zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Das Amtsgericht Aurich hatte den Mann im April zu drei Jahren Haft verurteilt. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Dem 34-Jährigen wurde vorgeworfen, an zwei Tagen im Februar 2019 die Kollegin sexuell genötigt zu haben.
Er soll die Frau ohne ihr Einverständnis am gesamten Körper mehrmals berührt und gebissen haben. Bei der zweiten Tat soll er sich bis zum Samenerguss an ihr gerieben haben. Sie habe um Hilfe schreien wollen, das jedoch nicht gekonnt, erklärte sie am Montag vor Gericht. „Ich war wie gelähmt“, sagte sie. Nach dem zweiten Vorfall stellte die Spurensicherung Hämatome am Körper der Frau fest. Sie war daraufhin nicht mehr arbeitsfähig und kündigte aus Angst, dass so etwas noch einmal passieren könnte. Doch der Angeklagte beteuerte mithilfe einer Dolmetscherin seine Unschuld. Zwar gab er zu, dass es zu den Vorfällen gekommen sei. Jedoch sei nichts davon gegen den Willen seiner Kollegin passiert. Auch in seinem letzten Wort vor Gericht beteuerte er das. „Ich bin niemals jemandem in Deutschland zu nahegekommen. Ich habe nichts gemacht“, sagte er.
Sprachbarriere Grund für das Verhalten
Der Verteidiger des Angeklagten war der Überzeugung, dass die Sprachbarriere zwischen den Kollegen der Grund für das Verhalten seines Mandanten gewesen sei. Er wolle der Zeugin nicht unterstellen, mit dem Übergriff des 34-Jährigen einverstanden gewesen zu sein. Jedoch sei fraglich, was wie verstanden worden sei. Außerdem sagte der Anwalt: „Auch im Rahmen eines Liebesspiels kann es zu Blessuren kommen.“ Er war der Überzeugung, dass sein Mandant weder wissentlich noch willentlich eine Straftat beging, und plädierte deshalb auf Freispruch.
Das sah der Staatsanwalt anders. Er sagte, es habe einen klar erkennbar entgegenstehenden Willen der Frau gegeben. Sie habe „international unmissverständliche Zeichen“ gesendet. So habe sie zum Beispiel ihren Kopf weggedreht, als der 34-Jährige versucht habe, sie zu küssen. Außerdem gab sie vor Gericht an, häufig „Nein“ und „Ich will das nicht“ gesagt zu haben. Zudem stimmten einige der Aussagen, die der Angeklagte am Montag machte, nicht mit denen, die er bei der Polizei abgab, überein. „Ich habe erhebliche Bedenken, ob der Rest der Wahrheit entspricht“, sagte der Staatsanwalt. Aufgrund der „schrecklichen Ergebnisse der Taten“ hielt er das Urteil des Amtsgerichts für angemessen und plädierte für die dreijährige Haftstrafe.
Reduzierung der Strafe
Auch die Vorsitzende Richterin Dorothee Bröker sah „gewisse Unstimmigkeiten“ in den Aussagen des Angeklagten. Zudem war auch sie der Überzeugung, dass die Kollegin des 34-Jährigen sich deutlich verhalten habe. Trotz dessen habe er sich bis zum Samenerguss befriedigt und die Frau dabei als „eine Art Reibebaum“ verwendet. „Das geht gar nicht“, mahnte Bröker den Angeklagten.
Jedoch sei die Tatsache, dass die Frau nach den Taten so belastet gewesen sei, nicht nur dem Angeklagten zuzurechnen. Auch, dass sie schon vorher sexuelle Belästigung an ihrem damaligen Arbeitsplatz erfuhr, habe dazu beigetragen. Deshalb reduzierte das Gericht die Strafe auf zweieinhalb Jahre. Eine Bewährung kam sowohl für den Staatsanwalt als auch für das Gericht nicht in Frage.