Aurich

Prozess wegen schwerem Raub: „Wir saßen kleinlaut da“

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 20.12.2021 08:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Auricher Schloss, in dem das Landgericht seinen Sitz hat. Foto: Romuald Banik
Das Auricher Schloss, in dem das Landgericht seinen Sitz hat. Foto: Romuald Banik
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Vor dem Landgericht Aurich müssen sich drei junge Männer wegen schweren Raubes verantworten. Ein weiterer Zeuge beschrieb die eher untergeordnete Rolle der drei Angeklagten.

Aurich - In einem Prozess vor dem Landgericht müssen sich derzeit drei junge Männer aus Aurich und Norden wegen schweren Raubes vor der Großen Jugendkammer verantworten. Nun beschrieb ein weiterer Zeuge die eher untergeordnete Rolle der Angeklagten bei dem Überfall auf einen Drogendealer.

Wie berichtet hatten die 20 und 21 Jahre alten Männer eingeräumt, gemeinsam mit einem älteren Bekannten auf dessen Initiative einen 27-Jährigen in seiner Wohnung aufgesucht zu haben. Gegen den Mann läuft ein eigenes Verfahren. Zur Begründung hatten zwei der Angeklagten angegeben, dem 27-Jährigen Geld für die Beschaffung von Kokain und Heroin übergeben zu haben, ohne dass dieser die Drogen geliefert habe. Der Ältere hatte daraufhin vorgeschlagen, sich diese selbst abzuholen.

Mit Gewalttätigkeit des Älteren hätten sie nicht gerechnet

Die Angeklagten hatten den Mann als äußerst aggressiv beschrieben. Als Wortführer habe er den 27-Jährigen schon beim Öffnen der Wohnungstür geschlagen, ihn in sein Zimmer gezerrt und ihm unter Drohungen 30 Euro abgenommen. Sie schrieben die gesamte Aktion dem Einfluss von Drogen zu. Mit der Gewalttätigkeit des Älteren hätten sie nicht gerechnet, sonst wären sie gar nicht mitgegangen, hatten sie ausgesagt. Ein 21-Jähriger war nur zufällig mit von der Partie gewesen. Nach eigenem Bekunden habe er weder von dem geplatzten Drogengeschäft noch von der Absicht des Überfalls gewusst, sei selbst nicht an Drogen interessiert.

Der Zeuge, ein Freund des Überfallenen, bestätigte die Aussagen der Angeklagten. Auch er war von dem Älteren geschlagen worden. Die anderen hätten sich „in Stellung gebracht“. „Wir saßen halt kleinlaut da“, berichtete er. Die von den Nachbarn herbeigerufenen Polizisten konnten den Streit schnell beenden. Es habe sich um eine „szenetypische Auseinandersetzung“ gehandelt, der ältere Beteiligte sei ihnen durchaus bekannt, berichteten sie.

Alle drei Angeklagte sind vorbestraft

Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte zweien der Angeklagten ihre Drogenabhängigkeit, für deren Befriedigung sie erhebliche Geldmengen benötigten. Zum Tatzeitpunkt hätten sie unter hohem Suchtdruck gestanden und Angst vor Entzugserscheinungen gehabt, führte er aus. Für den 20-Jährigen bestehe ein „hohes Risiko“, für die Beschaffung von Drogen weitere Straftaten zu begehen. Obwohl er erst seit einigen Monaten sogenannte harte Drogen konsumiere, bedürfe es einer längeren Therapie, sich von seiner Sucht zu befreien. Weil der 20-Jährige sich bereits mit Hilfe von Freunden einem kalten Entzug unterzogen habe, halte er eine langwierige Behandlung zwar nicht für erforderlich, allerdings zöge er diese einem Haftaufenthalt vor. So könne man ein „neues Leben beginnen“, erklärte der 20-Jährige in der Verhandlung. Nach Auskunft des Sachverständigen bestimmen Drogen auch den Alltag seines Mitangeklagten. Mehrfach habe sich dieser vergeblich um den Entzug bemüht und entsprechende Therapien abgebrochen, sei aber bereit für einen neuen Versuch.

Alle drei Angeklagten sind den Gerichten keine Unbekannten. In ihren Vorstrafenregistern finden sich mehrere Verurteilungen, die meisten wegen Ladendiebstahls. Der 20-Jährige fiel auch schon durch Gewaltdelikte auf.

Der Prozess wird am Dienstag, 21. Dezember, ab 14 Uhr fortgesetzt.

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