Aurich/Lüneburg

Auricher Betrieb klagt gegen Tanzverbot

Aiko Recke
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Von Aiko Recke
| 19.12.2021 17:39 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Mischpult des DJs in einem Club. Foto: DPA
Ein Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Mischpult des DJs in einem Club. Foto: DPA
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Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat eine sogenannte Weihnachtsruhe über die Feiertage angeordnet. Betroffene Veranstalter wollen nun dagegen vorgehen.

Aurich/Lüneburg - Ein Veranstaltungsbetrieb aus der Nähe von Aurich geht juristisch gegen das von der niedersächsischen Landesregierung angeordnete Tanzverbot zu Weihnachten und Silvester vor. Man unterstütze den Betrieb bei einem Normenkontrollantrag vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, sagte der Geschäftsführer des niedersächsischen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Rainer Balke, am Sonnabend der Deutschen Presseagentur (DPA). Das Tanzverbot sei eine Katastrophe für viele Veranstaltungsbetriebe. Er hoffe, dass sich die Landesregierung schnell äußert und es noch vor Weihnachten eine Gerichtsentscheidung gibt, so Balke.

Der Vorsitzende des Dehoga-Bezirksverbandes Ostfriesland, Erich Wagner (Hotel zur Post, Wiesmoor) sagte auf ON-Anfrage, die Situation für Gastronomiebetriebe sei weiterhin sehr schwierig. Mit einigem Bangen schaue man zudem auf die harten Corona-Maßnahmen wegen der Omikron-Variante, etwa in den benachbarten Niederlanden.

Landesregierung hatte Weihnachtsruhe angekündigt

Wie berichtet, hat die niedersächsische Landesregierung hat für die Zeit von Heiligabend bis zum 2. Januar eine sogenannte Weihnachtsruhe angekündigt. Landesweit soll dann die Warnstufe 3 mit erneut verschärften Corona-Regeln gelten. Unter anderem werden Tanzveranstaltungen untersagt, Testvorgaben verschärft und die Zahl der zulässigen Kontakte wird reduziert. Über das Vorgehen gegen das Tanzverbot hatte zunächst der NDR berichtet. Nach einem Bericht des Bremer „Weser-Kuriers“ vom Sonnabend wendet sich auch eine Privatperson mit einem Eilantrag beim OVG gegen die Einschränkungen durch das pauschale Ausrufen der Warnstufe 3 zwischen dem 24. Dezember und 2. Januar.

Erst am Donnerstag hatte die (OVG) Lüneburg die bereits geltende 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, begründeten die Richter diese Entscheidung.

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