Wien (dpa)
Einreise nach Österreich nur noch mit hohen Hürden
Um die Ausbreitung der Omikron-Variante einzudämmen hat Österreich strengere Einreiseregeln etabliert.
Österreich verschärft seine Einreisebestimmungen zur Eindämmung der Omikron-Variante. Ins Land dürfen nach Angaben des Gesundheitsministeriums bis auf weiteres nur noch Menschen, die über einen gültigen 2G-Nachweis verfügten.
Konkret bedeute dies, sie müssten dreifach geimpft sein. Wer keine Auffrischungsimpfung habe, müsse einen PCR-Test vorlegen. Auch Genesene brauchen den Angaben zufolge einen PCR-Test. Ansonsten müssten die Reisenden sofort in Quarantäne. Die Heimquarantäne sei erst zu beenden, wenn nach der Einreise ein negatives Ergebnis bestätigt worden sei. Die neue Verordnung tritt am Montag, dem 20. Dezember, in Kraft, wie das Gesundheitsministerium am Freitagabend mitteilte.
Die Schweiz lockerte die Einreisebestimmungen dagegen. Während seit Anfang Dezember auch für Geimpfte ein PCR-Test für die Einreise nötig war, reicht ab 20. Dezember ein Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden vor Grenzüberschreitung gemacht wurde. Zudem müssen sich Geimpfte und Genesene nicht mehr wie bislang einem zweiten Test nach vier bis sieben Tagen unterziehen. Die Regel bleibt nur für Ungeimpfte in Kraft.
In Österreich seien Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden könnten, vom 2G-Nachweis ausgenommen, hieß es. Der Ausnahmegrund sei durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sonderregeln gebe es außerdem für Kinder. Für Pendlerinnen und Pendler bleibe es bei der gewohnten 3G-Regel.
„Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken“, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
Schulpflichtige Kinder dürfen mit ausreichenden Testnachweisen einreisen, das bedeutet etwa drei Tests pro Woche. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht.
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