Marienhafe/Aurich

Prozess am Landgericht: Freispruch für Nackten vom Busbahnhof

| | 16.12.2021 18:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Ort des Geschehens: Der Marienhafer Busbahnhof. Hier entkleidete sich der Mann. Foto: Thomas Dirks
Der Ort des Geschehens: Der Marienhafer Busbahnhof. Hier entkleidete sich der Mann. Foto: Thomas Dirks
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Ein 52-Jähriger soll sich vor jungen Frauen in Marienhafe entkleidet haben. Über die Art, wie das geschah, wurde vor Gericht gestritten.

Marienhafe - Allein die nackten Tatsachen reichten in diesem Fall nicht aus: Vom Vorwurf der Erregung öffentlichen Ärgernisses ist am Donnerstag ein 52-Jähriger aus Marienhafe in einem Prozess vor dem Landgericht Aurich freigesprochen worden. Die Kleine Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Dorothee Bröker bestätigte damit ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Norden vom April dieses Jahres. Demnach war dem gebürtigen Emder nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er sich an einem Juli-Abend vergangenen Jahres am Busbahnhof in Marienhafe vor einer Gruppe junger Frauen entkleidet hatte. Gegen den Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, die die Landgerichtskammer jetzt auf Antrag der Verteidigung verwarf.

Die jungen Frauen hatten am Busbahnhof aufeinander gewartet, um sich zu treffen. Zunächst sei der Mann noch vollständig bekleidet gewesen, berichteten die insgesamt vier gehörten Zeuginnen. Plötzlich sei er nackt gewesen und auf sie zugekommen. Die 19-Jährigen riefen die Polizei und verfolgten den Nackten, der mit Schuhen und Klamotten unterm Arm entschwand. Nahe einer Apotheke verloren sie ihn aus den Augen. Nach dem Hinweis eines Anwohners stellten die Beamten den ledigen Frührentner in seiner Wohnung. Im Bademantel habe er ihn und seine Kollegin empfangen, berichtete ein Norder Polizist. Der Mann habe die Tat bestritten und gesagt, er habe geschlafen. Auch lehnte er es ab, sich von den Beamten fotografieren zu lassen. Zudem sei der 52-Jährige alkoholisiert gewesen. Ein Test ergab einen Wert von 0,8 Promille.

Markanter Ziegenbart

Alle gehörten Zeuginnen gaben nahezu dieselbe Personenbeschreibung ab. Ausschließlich schwarze Kleidung habe der Mann getragen, bevor er bis auf die Socken alle Hüllen fallen ließ. Schlank und groß sei er gewesen, der Mann. Eine Brille und eine Kopfbedeckung habe er aufgehabt. Nicht sicher waren sich die jungen Damen, ob es sich um einen Hut oder eine Mütze gehandelt habe. Wohl aber erinnerten sie sich an den markanten Ziegenbart des Mannes. Ob es sich bei ihm um den Mann auf der Anklage handelte, sagte keine der Frauen.

Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war er es. Sie forderte, den bisher nicht vorbestraften Marienhafer, der laut Bescheinigung seines Hausarztes an einer Persönlichkeitsstörung leidet, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25 Euro (1500 Euro) zu verurteilen. Nach Überzeugung der Staatsanwältin hat der Angeklagte bewusst vor den Frauen nackt posiert und damit ein öffentliches Ärgernis hervorgerufen. Diese würden noch heute unter dem Erlebten leiden. „Er hat sich geräkelt und gepost. Seine Bewegung entsprach einem Sich-lasziv-Präsentieren“, sagte sie in ihrem Plädoyer.

Verteidiger forderte Freispruch

Verteidiger Christian Mertens forderte einen Freispruch. Er sah den Straftatbestand als nicht erfüllt an. Sein Mandant habe keinesfalls posiert. Der Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses sehe als Tathandlung vor, dass der Täter öffentlich eine sexuelle Handlung vornimmt. Das sei hier nicht der Fall, so Mertens. Im Übrigen bestünden Zweifel, ob der Mann am Busbahnhof sein Mandant gewesen sei.

Sie und ihre beiden Schöffen seien überzeugt, dass der 52-Jährige der Nackte in Marienhafe war, sagte Bröker in ihrer Urteilsbegründung. Ihm sei es aber nicht darum gegangen, seine Nacktheit zu präsentieren, sondern darum, in diesem Zustand Leute zu verfolgen. „Das ist nicht in Ordnung, aber auch nicht strafbar“, erklärte die Richterin. Offenbar habe der Angeklagte das Bedürfnis, nackt herumzulaufen. Das sei eine Ordnungswidrigkeit und werde erst zur Straftat, wenn er sich bewusst anderen präsentiere, hieß es. Gegen dieses Urteil kann die Staatsanwaltschaft erneut Rechtsmittel einlegen.

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