Aurich/Lüneburg
Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel
Ein Unternehmen hatte gegen die Corona-Regeln im Einzelhandel geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gab dem Kläger nun recht – denn die Regelung trage nur wenig zum Infektionsschutz bei.
Aurich/Lüneburg - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Die Regelung wurde nach einem Beschluss des OVG vom Donnerstag vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Geklagt hatte laut Mitteilung des OVG ein Unternehmen des Einzelhandels mit Filialen in Niedersachsen. In der Klage sei angeführt worden, dass die Infektionsschutzmaßnahme nicht erforderlich sei. Dem ist das Gericht gefolgt. Denn es gebe bereits so viele Ausnahmen von dieser Regel, dass der Infektionsschutz bereits reduziert sei. Ein Beispiel seien Supermärkte, in denen die 2G-Regel nicht greift. Dort aber würde der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte stattfinden. Der Senat habe bereits mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten, heißt es in der Mitteilung des OVG. Die Entscheidung ist laut OVG unanfechtbar und gilt für ganz Niedersachsen.
Auricher Kaufleute zufrieden mit Entscheidung
Zufrieden mit der Entscheidung ist Udo Hippen, Vorsitzender des Kaufmännischen Vereins (KV). „Das ist für den Einzelhandel eine gute Entscheidung.“ Denn der KV sei schon immer davon ausgegangen, dass der Einzelhandel kein Pandemietreiber ist. „Maskenpflicht und das Abstandsgebot haben sehr gut funktioniert.“ Hippen hofft nun für die Auricher Kaufleute, dass das Urteil schnell umgesetzt werden kann und es auf diese Weise noch positive Impulse für das Weihnachtsgeschäft geben wird.
Seit dem vergangenen Sonntag erst galt die 2G-Regel in Niedersachsen. Ebenfalls wegen eines Gerichtsurteils des OVG konnte die entsprechende niedersächsische Corona-Verordnung erst mit einem Tag Verspätung in Kraft treten. Die XXL-Einkaufsnacht am Sonnabend konnte daher ohne Einlasskontrollen stattfinden. Seit Montag müssen die Auricher Händler an den Eingangstüren kontrollieren, ob ihre Kunden auch geimpft oder genesen sind. Diese Kontrollen können nun entfallen.