Berlin
Impfpflicht in Deutschland: Verweigerern könnte Gefängnis drohen
Die Debatte über eine Impfpflicht in Deutschland polarisiert. Der Linken-Politiker Gregor Gysi sprach zuletzt davon, dass Verweigerern Gefängnisstrafen drohen könnten. Ist das realistisch? Welche Strafen wären denkbar?
Die Lage in der vierten Corona-Welle ist weiterhin dramatisch. In weiten Teilen Deutschlands werden die Intensivbetten knapp, gleichzeitig sind nach wie vor über 22 Millionen Menschen in der Bundesrepublik nicht gegen Covid-19 geimpft. Experten sind sich einig: Ohne eine höhere Impfquote werden die aktuellen Maßnahmen nicht reichen, die vor allem Beschränkungen für Ungeimpfte vorsehen.
Bundeskanzler Olaf Scholz plädiert für eine allgemeine Impfpflicht ab März, der Bundestag solle zeitnah darüber abstimmen. Auch die Bürgerinnen und Bürger stehen einer allgemeinen Impfpflicht mehrheitlich positiv gegenüber. Laut einer Umfrage des „ZDF-Politbarometers“ sprachen sich Ende November zuletzt 69 Prozent der Befragten für eine allgemeine Corona-Impfpflicht aus. Im Juli waren es noch lediglich 33 Prozent gewesen.
Aber wenn eine allgemeine Impfpflicht durchgesetzt werden sollte, wie würde die Umsetzung in der Praxis funktionieren? Wie könnten die Sanktionen für diejenigen aussehen, die sich weiterhin strikt einer Impfung verweigern?
Nach Einschätzung von Gregor Gysi könnten Gefängnisstrafen drohen
Im Video-Podcast „19 - die Chefvisite“ erklärte Gregor Gysi, Rechtsanwalt und Bundestagsabgeordneter der Linkspartei, er könne sich durchaus vorstellen, dass bei Verstößen gegen eine geltende Impfpflicht Gefängnisstrafen drohen könnten. Zunächst würden Geldbußen verhängt werden, doch wenn diese nicht gezahlt würden, müsste das Recht in letzter Konsequenz mit Freiheitsstrafen durchgesetzt werden.
Beispiel Österreich: Hohe Bußgelder für Verweigerer
Als erstes Land in Europa will Österreich eine allgemeine Impfpflicht einführen. Ab dem 1. Februar soll diese gelten. Ab dann müssen sich alle Erwachsenen in dem Land gegen Covid-19 impfen lassen. Ausnahmen gelten nur für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, Schwangere und Kinder unter 14 Jahren.
Ab dem 15. Februar sollen dann alle Ungeimpften in Österreich auf postalischem Weg zu einer Impfung aufgefordert werden. Bis zum 15. März muss dieser Aufforderung nachgekommen werden. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen: Alle drei Monate erhalten Ungeimpfte ein Schreiben des Gesundheitsministers. Für jede Aufforderung, der nicht nachgekommen wird, wird eine Strafe von bis zu 600 Euro verhängt. Das berichtete die österreichische Tageszeitung „Der Standard“.
Das ergibt pro Jahr bereits eine Geldstrafe von 2400 Euro. Wer diese nicht bezahlt, muss stattdessen mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 3600 Euro rechnen. Dieser Betrag stellt dann auch die Maximalstrafe dar. Gelten soll die Impfpflicht bis Januar 2024.
Auch interessant:
Was passiert, wenn man die Strafe nicht zahlt?
Laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein soll es allerdings keine Ersatzfreiheitsstrafen geben, wenn die Geldstrafen nicht gezahlt werden. Der Staat könnte in dem Fall die Strafe aber auf eine andere Art umsetzen, wie der Jurist Ralph Janik, Universitätslektor für Völkerrecht in Wien und Budapest, gegenüber dem „Standard“ erklärte.
Denn in diesem Fall könne die Exekutive des Staates bei Impfverweigerern eine Pfändung, etwa von Wertgegenständen, durchführen. So könnten sich Impfgegner auch nicht aussuchen, lieber eine Weile ins Gefängnis zu gehen, anstatt die Bußgelder zu zahlen. Erst, wenn gar keine finanziellen Mittel vorliegen würden, wäre eine Freiheitsstrafe die letzte Konsequenz, so Ralph Janik.
Es gibt allerdings auch eine weitaus einfacherer Möglichkeit für die Verweigerer: Sie können sich aus der Strafe „herausimpfen“. Wenn ein gültiger Nachweis über eine Impfung vorliege, würde das Verfahren eingestellt, betonte Gesundheitsminister Mückstein.
Geldbußen auch in Deutschland denkbar - bis hin zu Freiheitsstrafen
Gunnar Duttge, Strafrechtsprofessor und Leiter der Abteilung für Medizin- und Biorecht an der Universität Göttingen, hält eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland auch unter Wahrung des Grundgesetzes als durchführbar. Das erklärte er gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Wenn Menschen gegen die Pflicht verstoßen würden, würde seiner Meinung nach voraussichtlich ebenfalls auf Geldbußen gesetzt werden. Die Verweigerung käme dann einer Ordnungswidrigkeit gleich.
Im Falle hartnäckiger Verweigerer seien aber auch Kriminalstrafen nach dem Strafgesetzbuch denkbar. Duttge verweist auf Paragraph 316 des Strafgesetzbuches, der für Trunkenheit am Steuer bei mehr als 1,1 Promille eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr androht. In dem Fall werde ebenfalls „ein typischerweise gefährliches Handeln als solches“ unter Strafe gestellt, auch wenn andere Menschen nicht unmittelbar gefährdet würden.
Impfverweigerer würden auf ähnliche Weise durch ihr uneinsichtiges Verhalten andere Menschen gefährden - auch wenn sie niemandem unmittelbar etwas antun, so der Jurist.