Aurich

Mann in Strandbar Geschlechtsteil vors Gesicht gehalten

Christiane Norda
|
Von Christiane Norda
| 14.12.2021 17:44 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Artikel teilen:

Eine Geldstrafe muss ein Emder zahlen, weil er einem Mann in einer Strandbar in Aurich seinen Penis vors Gesicht gehalten hat. Seine Begleiter gaben vor Gericht an, etwas anderes gesehen zu haben.

Aurich - Weil er in einer Strandbar am Badesee in Tannenhausen einem jungen Mann sein Geschlechtsteil ins Gesicht gehalten hatte, muss ein 43-jähriger Emder wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses 3500 Euro (100 Tagessätze zu je 35 Euro) Strafe zahlen. Das entschied am Dienstag Strafrichterin Stellmacher am Amtsgericht in Aurich, nachdem der Angeklagte gegen einen Strafbefehl über 60 Tagessätze Einspruch eingelegt hatte.

Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte im Sommer 2020 nach dem Genuss einiger Gläser Bier auf die Idee verfallen, sich hinter den Liegestuhl des Mannes zu stellen, sein Geschlechtsteil hervorzuholen und den Mann damit zu belästigen. Der Zeuge hatte berichtet, der Angeklagte habe seinen Freund aufgefordert, die Szenerie zu fotografieren. Er sei geschockt gewesen und habe die Polizei gerufen. Ihm war es wichtig, dass das Foto gelöscht werde und der Angeklagte sich entschuldige. Der Freund des Zeugen hatte dessen Angaben bestätigt. Er hatte angegeben, zahlreiche Passanten hätten den Vorfall beobachtet, viele von ihnen hätten gelacht. Einige seien indes entsetzt gewesen. Unter ihnen ein unbeteiligter Gast, der in der gut besuchten Bar einen unverstellten Blick auf das Geschehen gehabt und seine Beobachtungen als Zeuge geschildert hatte.

Angeklagter schwieg zu Vorwürfen

Der Angeklagte äußerte sich am Dienstag nicht zu den Vorwürfen. Seine beiden Begleiter gaben an, nichts Anrüchiges mitbekommen zu haben. Der Angeklagte habe sich hinter den Liegestuhl des jungen Mannes gestellt und „ein bisschen herumgehampelt“. Zu „85 bis 90 Prozent“ sei er sicher, dass er lediglich „einen Daumen“ des Angeklagten gesehen habe, erklärte einer von ihnen. „Wir fanden das alle ein bisschen witzig, obwohl es vielleicht gar nicht witzig war.“

Staatsanwalt Jan Wilken hegte trotzdem keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Er verwies vor allem auf die Aussage des unbeteiligten Zeugen, der für sich in Anspruch genommen habe, „durchaus einen Penis von einem Daumen“ unterscheiden zu können. Der Zeuge habe keinen Grund, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten, stellte er fest. Die Freunde des Angeklagten seien jedoch nur knapp an einer uneidlichen Falschaussage vorbeigeschrammt. Selten habe er so gegensätzliche Aussagen gehört. Zugute hielt er dem Angeklagten, dass er sich bei dem jungen Mann entschuldigt hatte.

Richterin Stellmacher schloss sich der Einschätzung des Anklägers an. Der Strafbefehl sei in der Erwartung eines Geständnisses vergleichsweise milde ausgefallen, erläuterte sie in ihrer Urteilsbegründung. Weil dies jedoch ausgeblieben, der Angeklagte bereits vielfach vorbestraft sei, auch schon im Gefängnis gesessen habe und zur Tatzeit unter Bewährung gestanden habe, sei die Strafe jetzt deutlich höher ausgefallen.

Ähnliche Artikel