Aurich

Mit Bändchen zum Einkaufen in Aurich

Heino Hermanns
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Von Heino Hermanns
| 13.12.2021 18:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verkäuferin Malin Hollich prüft im Eingang von H&M den Corona-Status von Kundin Kerstin Ninnemann. Foto: Romuald Banik
Verkäuferin Malin Hollich prüft im Eingang von H&M den Corona-Status von Kundin Kerstin Ninnemann. Foto: Romuald Banik
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Die Auricher Händler fordern das gleiche Corona-Kontrollsystem wie beim Weihnachtszauber. Denn es ist aufwendig, die 2G-Regel zu kontrollieren.

Aurich - Seit Montag sind auch in Aurich die Einzelhändler zu Einlasskontrollen gezwungen. Denn wegen der Corona-Pandemie gilt auch für den niedersächsischen Einzelhandel die 2G-Regel. Einkaufen darf nur, wer geimpft oder genesen ist. Ausgenomen von dieser Regel sind nur Geschäfte des täglichen Bedarfs. Ein erheblicher Mehraufwand ist das für die Geschäfte. Denn der Landkreis Aurich erwartet eine strenge Auslegung der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.

Das macht auf ON-Anfrage Kreissprecher Rainer Müller-Gummels deutlich. „Eine stichprobenartige Kontrolle reicht nicht aus.“ Es müsse am Eingang der Geschäfte jeder Kunde kontrolliert werden – nicht erst am Tresen irgendwo im Geschäft. Dass diese Kontrollen auch tatsächlich durchgeführt werden, werde wiederum durch die Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsämter sowie durch die Polizei überwacht.

Kaufleute verhandeln mit Stadt Aurich

Heida Haltermann, Inhaberin des Modehauses Silomon, wünscht sich eine andere Regelung für die Kontrollen. Sie ist Mitglied im Vorstand des Kaufmännischen Vereins (KV). „Wir sind mit der Stadt im Gespräch über eine Bändchenlösung, wie sie schon auf dem Auricher Weihnachtszauber angewendet wird“, sagt sie auf ON-Anfrage.

Beim Auricher Weihnachtsmarkt müssen die Besucher nur einmal ihren Corona-Status nachweisen. Dann erhalten sie ein farbiges Bändchen, das als Nachweis ans Handgelenk gebunden wird. Für die XXL-Einkaufsnacht am vorigen Sonnabend war geplant, die Weihnachtsmarkt-Regelung auch auf den Einzelhandel auszuweiten. Das war am Ende nicht nötig, weil 2G im Handel erst seit Sonntag gilt. Einer Ausweitung der Weihnachtsmarkt-Bändchen auf den Einzelhandel ist ohne Weiteres nun nicht mehr möglich. Denn wegen der Warnstufe 2 gilt auf dem Marktplatz die 2G-Plus-Regel und nicht, wie erhofft, 2G. Die Bändchen vom Weihnachtsmarkt können daher nicht auf den Handel übertragen werden.

Aktionen vom Weihnachtszauber werden vorgezogen

Es müsste also ein zweites System her. „Das würde vieles vereinfachen“, sagt Haltermann. Denn natürlich würden die Kontrollen an der Eingangstür Kapazitäten binden, auch wenn sich die Kunden nach fast zwei Jahren Pandemie auf solche Prozeduren eingestellt hätten. Die Freude überwiege, dass man dank der Impfung frei die Weihnachtseinkäufe erledigen könne. „Man kann die fröhliche Stimmung förmlich greifen“, so Haltermann. Dementsprechend habe es auch noch keine Probleme mit ungeimpften Menschen gegeben, die dennoch einkaufen wollten.

Eine Bändchen-Regelung würde sich auch Roland Oltmanns (Intersport Oltmanns) wünschen. Zwar laufe die Eingangskontrolle bislang unproblematisch, es ginge mit den Bändchen aber sicher einfacher. Er hofft darauf, dass der Kaufmännische Verein kurzfristig eine Lösung findet.

An Lösungen arbeitet der KV laut seinem Vorsitzenden Udo Hippen auch für den Weihnachtszauber. Denn der ist wegen der Weihnachtsruhe, die das Land ausgerufen hat, schon am 23. Dezember zu Ende. „Wir überlegen grade, welche Aktionen, die eigentlich für die letzte Woche bis zum 30. Dezember geplant waren, nach vorne gezogen werden können“, so Hippen auf ON-Anfrage. Das betreffe zum Beispiel musikalische Darbietungen in der Fußgängerzone.

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