Aurich
Leeraner verkaufte Werkzeuge im Internet und lieferte nicht
Ein 34 Jahre alter Mann aus Leer bot im Internet Werkzeug an und ließ es sich bezahlen, aber verschickt hat er sie nie. Sein Handeln blieb allerdings nicht unentdeckt.
Aurich - Weil er im Internet wiederholt Werkzeug verkauft und nicht geliefert hatte, verurteilte das Amtsgericht am Donnerstag einen Mann aus dem Kreis Leer wegen gewerbsmäßigen Betruges zu zwei Jahren und vier Monaten Haft. Durch seine Geschäfte hatte der 34-Jährige gut 1000 Euro erlangt, die er nun zurückzahlen muss.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, zwischen 2019 und 2020 über eine Verkaufsplattform Werkzeuge angeboten zu haben, die er sich zwar bezahlen lassen, aber nie versandt hatte, weil er sie gar nicht besessen hatte. Für seine Geschäfte hatte er das Konto seiner Lebensgefährtin benutzt, weshalb diese sich ursprünglich ebenfalls hätte auf der Anklagebank wiederfinden sollen. Weil sie jedoch kurz vor Prozessbeginn gestürzt war und derzeit im Krankenhaus liegt, wurde ihr Verfahren abgetrennt. Gegen sie wird zu gegebener Zeit gesondert verhandelt.
Schon als Jugendlicher in Insolvenz geraten
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein. Weil er bereits als Jugendlicher wegen verschiedener Handyverträge in die Insolvenz geraten und seitdem finanziell nie wieder auf die Beine gekommen sei, sei er der Idee verfallen, sich seinen Lebensunterhalt über Verkäufe im Internet zu finanzieren, erklärte er. Er habe zwar zwischendurch als Schlosser gearbeitet, sei aber „nie richtig standfest geworden“, weil es ihm dazu an „Durchhaltevermögen“ gefehlt habe.
Inzwischen sei er arbeitslos, habe sich jedoch geschämt, beim Job-Center Unterstützung zu beantragen. Auch habe er „Angst vor den ganzen Briefen“ gehabt, darum habe er sich nicht an die Behörde gewandt. Seit 2017 habe er nach und nach sein Hab und Gut verkauft, bis er nichts mehr besessen habe. Aus diesem Grunde habe er begonnen, Dinge zu verkaufen, die er nicht besessen habe. Allein er sei für die Taten verantwortlich, die Kontokarte seiner Lebensgefährtin habe er von ihr unbemerkt aus ihrem Portemonnaie entwendet. Sie habe lediglich mitunter geschlichtet und vertröstet, wenn die Kunden ungeduldig geworden seien.
Mittäterschaft der Lebensgefährtin vermutet
Oberstaatsanwältin Annette Hüfner glaubte nicht an die Ahnungslosigkeit der Lebensgefährtin. „Sie haben vom gemeinsamen Geld gelebt“, stellte sie fest, schließlich hätten die Einnahmen aus den Taten dem gemeinsamen Lebensunterhalt gedient. Der vielfach auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte sei erst kurz zuvor zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Verteidigung verwies auf die Geldnot des Angeklagten und bat um eine milde Strafe.
Das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla hegte keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten und schloss sich der Einschätzung der Staatsanwältin an. Der Angeklagte und seine Lebensgefährtin seien gesamtschuldnerisch verantwortlich für die Taten, erklärte Gralla in der Urteilsbegründung. Weil sie „sehenden Auges“ die Geschäfte des Angeklagten geduldet habe, sei die Frau „zumindest an der Geldwäsche beteiligt“. Ihre etwaige Mittäterschaft müsse in eigener Verhandlung geklärt werden.