Auricher muss ins Gefängnis für „unbezahlte Einkäufe“
Ein Angeklagter stahl Lebensmittel in Auricher Supermärkten, manchmal war er sogar bewaffnet. Der 37-Jährige räumte zwar alle Taten ein, muss aber trotzdem dafür büßen.
Aurich - Vor dem Amtsgericht wurde am Donnerstag ein Mann aus Aurich wegen mehrfachen, teilweise bewaffneten Diebstahls zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Eine vorangegangene Strafe wurde in das Urteil mit einbezogen. Knapp 700 Euro, die der 37-Jährige durch seine Taten erlangt hatte, muss er erstatten. Insgesamt verlas Oberstaatsanwältin Annette Hüfner drei Anklagen gegen den Mann, in denen ihm zahlreiche Taten vorgeworfen wurden.
Zwischen Juli 2020 und April 2021 hatte er wiederholt in verschiedenen Auricher Supermärkten und in Südbrookmerland Alkohol, Lebensmittel, Tabak und Katzenfutter gestohlen. Die meisten Dinge konnten den Eigentümern zurückgegeben werden. Bei seinen unbezahlten „Einkäufen“ hatte ihn häufig seine Lebensgefährtin begleitet. Auch sie hätte sich darum vor Gericht verantworten sollen, war jedoch nicht zur Verhandlung erschienen. Vergeblich hatte sich Richter Markus Gralla zunächst darum bemüht, die Angeklagte von der Polizei holen zu lassen. Schließlich wurde ihr Verfahren abgetrennt, auf Antrag Hüfners wurde Haftbefehl gegen sie erlassen.
Angeklagter hatte Messer und Machete dabe
Weil der Angeklagte bei einigen Taten ein Messer, ein Cuttermesser, sogar eine Machete griffbereit unter seiner Jacke bei sich getragen hatte, wurde ihm bewaffneter Diebstahl vorgeworfen, auch ohne dass diese zum Einsatz gekommen waren. Der 37-Jährige räumte sämtliche Vorwürfe ohne Wenn und Aber ein, Zeugenaussagen waren darum nicht mehr erforderlich. Er habe über einen langen Zeitraum Drogen konsumiert, habe seine Arbeitsstelle verloren und keine neue gefunden. Weil er nicht gewusst habe, wie man Arbeitslosenhilfe beantrage, habe er monatelang überhaupt kein Geld besessen, begründete er sein Handeln. Am Ende habe er aufgegeben, es sei ihm sehr schlecht gegangen. Derzeit sitze er im Gefängnis und wolle sich dort einer Drogentherapie unterziehen.
Erst im Mai 2021 hatte das Auricher Amtsgericht den vielfach vorbestraften Mann wegen besonders schweren Diebstahls zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte mit einem eigens dafür mitgebrachten Stein ein Loch in das Fenster eines Elektrofachgeschäfts geschlagen und dort Rasierer im Wert von 450 Euro entwendet. Die Richter hatten ihm 200 Arbeitsstunden sowie die Abgabe von Urinproben zur Drogenkontrolle auferlegt. Beidem war er nicht nachgekommen. Die Unterstützung durch einen Bewährungshelfer war an der mangelnden Zusammenarbeit des Angeklagten gescheitert.
Mit seinem Urteil entsprach das Schöffengericht um Markus Gralla dem Antrag der Staatsanwältin. Sie hatte besonders die hohe Zahl sowie die Frequenz der Taten hervorgehoben. Verteidiger Hans-Georg Balder hielt hingegen zwei Jahre Haft für ausreichend. Der Angeklagte habe zwar gewerbsmäßig gehandelt, jedoch lediglich, um davon zu leben, nicht um einen Gewinn zu erzielen. „Wir haben hier jemanden, der täglich gescheitert ist“, erklärte er. Er riet, dem Angeklagten eine Drogentherapie zur Auflage zu machen.