Bern/Darwin

Suizid auf Knopfdruck: Kommt die Sterbe-Kapsel „Sarco“ doch nicht?

Sven Husung
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Von Sven Husung
| 09.12.2021 17:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
„Sarco“, die 3-D-gedruckte Suizidmaschine bei einer Ausstellung. Foto: Uwe Zucchi/dpa
„Sarco“, die 3-D-gedruckte Suizidmaschine bei einer Ausstellung. Foto: Uwe Zucchi/dpa
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Sterbehilfe durch die umstrittene „Sarco“-Kapsel soll in der Schweiz als legal eingestuft worden sein. Doch eine baldige Zulassung ist nicht so klar, wie zunächst gedacht. Was wir darüber wissen.

Die „Sarco“-Kapsel des ehemaligen Arztes Philip Nitschke soll Menschen den Selbstmord per Knopfdruck möglichen - die Schlagzeile über eine „Zulassung“ ging um die Welt.

Dass der Einsatz des umstrittenen Gerätes in der Schweiz möglich sein soll und das schon 2022, wie auch unsere Redaktion berichtete, wurde durch Recherchen des Schweizer Nachrichtenportals „watson.ch“ und von der Neuen Züricher Zeitung mindestens infrage gestellt.

Hintergrund: Ein Gutachten besagt, dass in der Schweiz keine rechtlichen Hürden für den Einsatz der Suizidmaschine „Sarco“ bestehen. Wie die Neue Züricher Zeitung (NZZ) berichtet, bezweifeln Juristen allerdings, dass dieser Fall abschließend geklärt ist.

Kein eindeutige „Zulassung“ erfolgt

Das Gutachten gehe davon aus, dass die Maschine nicht als Medizinprodukt einzustufen ist. Kerstin Noëlle Vokinger - Medizinerin, Juristin und Professorin an der Universität Zürich - hält das für falsch. Für den „Sarco“ müssten die Regularien und Sicherheitsanforderungen für Medizinprodukte herangezogen werden, sagte sie der NZZ. 

Wie der „Sarco“ funktioniert, erfahren Sie in diesem Video:

Diese und weitere juristische Fragen müssen Gerichte klären. Dass es "überhaupt keine rechtlichen Probleme“ gebe, wie Nitschke gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Nachrichtendienst „swissinfo.ch“ sagte, ist also fraglich. Auch, weil laut NZZ laut Gesetz ein Gewinnmotiv ausgeschlossen werde müsse, wenn es um Sterbehilfe in der Schweiz gehe.

Das Problem mit dem Partnerverein

Ein zweites Problem: Nitschke gab in dem Interview an, für den Start von „Sarco“ mit lokalen Organisationen zusammenzuarbeiten. Laut „watson.ch“ bestreiten aber alle großen Sterbehilfeorganisationen, mit Nitschkes Unternehmen Exit International zusammenzuarbeiten. Am Telefon habe Nitschke einen möglichen Partner nicht preisgeben wollen. 

Der „Sarco“ soll auf lange Sicht den Freitod ohne medizinisches Personal oder andere Helfer ermöglichen. Zum Start des „Sarco“ in der Schweiz will der Erfinder aber mit etablierten Sterbehilfeorganisationen zusammenarbeiten.

Ob ein Mensch sich rational für den Tod entscheidet, soll in der Zukunft ein Online-Test einschätzen. Juristin Vokinger schätzt, dass der Gesetzgeber diesem Vorgang einen Riegel vorschieben könnte. 

Nitschke ist ehemaliger Arzt, Gründer des Non-Profit Unternehmens Exit International und setzt sich als Aktivist weltweit für ein Recht auf Suizid für zurechnungsfähige Menschen ein - auch ohne gesundheitliche Gründe. 

Weiterlesen: Selbstmord auf Knopfdruck: Warum es die Sterbe-Kapsel „Sarco“ gibt

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