Osnabrück
Mord im Klosterwald: Woher stammten die Kratzer im Gesicht von Jörg N.?
Fahrradsturz oder Zusammenstoß mit einem Ast – woher stammten die Verletzungen, die der Angeklagte Jörg N. nach seinem Freigang am mutmaßlichen Todestag von Judith Thijsen hatte? Ein Mitinsasse hat dazu ausgesagt.
Der Angeklagte und verurteilte Sexualstraftäter Jörg N. hatte am mutmaßlichen Todestag von Judith Thijsen Freigang. N. wird vorgeworfen, Thijsen im September 2015 im Klosterwald Loccum getötet zu haben. Er kehrte mit Kratzern im Gesicht vom Freigang zurück, die er nach Zeugenaussagen unterschiedlich begründet haben soll. Ein Mitinsasse aus dem Maßregelvollzugszentrum Bad Rehburg sagte am Donnerstag dazu vor dem Landgericht Osnabrück aus.
N. und er seien „irgendwie Freunde gewesen“, sagte der Mitinsasse bei seiner Zeugenaussage. Sie hätten viel gemeinsam gekocht und Gesellschaftsspiele gespielt. Und im Essraum hätten sie sich über die Kratzer im Gesicht unterhalten: „N. hat erzählt, er wäre im Dunkeln mit dem Fahrrad auf einem Waldweg neben der Straße gefahren und an einem schräg hängenden Ast hängen geblieben.“ Dadurch habe N. sich verletzt. Der Zeuge meinte, er selbst kenne den Weg gut, es sei eine Alternativroute zum Maßregelvollzugszentrum gewesen.
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„Die Erklärung war so plausibel, dass wir nie wieder davon gesprochen haben“, sagte er. Die Beschreibung weicht von Aussagen anderer Zeugen an vorangegangenen Prozesstagen ab. Diese schilderten, N. habe seine Verletzungen mit einem Fahrradsturz in ein Gebüsch begründet. Er habe davon erfahren, weil er bei einem der vorangegangenen Prozesse andere Zeugen getroffen habe, sagte der Mitinsasse. Es ist bereits der dritte Prozess in diesem Fall: Zunächst wurde N. wegen Totschlags verurteilt, im zweiten Prozess jedoch freigesprochen. „Er hat mir wohl eine Geschichte erzählt, die von der anderen abweicht“, sagte der Mitinsasse.
Polizei wusste wohl lange nichts von Schrammen
Die Polizei erfuhr lange nichts von den Kratzern, obwohl Pfleger aussagten, sie hätten die Information im Maßregelvollzug weitergegeben und der Oberarzt von N.s Station bei einem früheren Verhandlungstermin davon sprach, die Polizei informiert zu haben.
Zeugen an anderen Verhandlungstagen sprachen von Verletzungen im Gesicht und am Hals. Auf die Frage des Richters, wo sich diese genau befanden, zeigte der Mitinsasse jedoch von seiner linken Gesichtshälfte quer bis zum unteren Oberkörper auf der rechten Seite. „Hat der da oben ohne gesessen?“, hakte der Richter nach. Der Zeuge verneinte. Weshalb er damals ausgesagt habe, dass die Kratzer auch über die Brust gingen, wisse er nicht mehr. An das Aussehen der Kratzer könne er sich nicht mehr genau erinnern. Er versicherte jedoch, dass die Aussage stimme - es könne sein, dass die Kratzer am Halsausschnitt sichtbar gewesen seien und weiter auf die Brust führten.