Aurich
Corona: Kreis Aurich verschärft Vorgaben für Ungeimpfte
Bislang konnten sich Ungeimpfte im Kreis Aurich nach fünf Tagen aus der Quarantäne „freitesten“. Das ist nun nicht mehr möglich – und es gibt weitere Änderungen.
Aurich - Der Landkreis Aurich verschärft die Corona-Quarantäneregeln. Um Infektionswege noch besser eindämmen zu können, gelten nun auch Auflagen für vollständig geimpfte oder genesene enge Kontaktpersonen und Haushaltsmitglieder. Das teilt Kreissprecher Rainer Müller-Gummels mit. Nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelten für geimpfte oder genesene enge Kontaktpersonen bislang kaum Absonderungs- oder Test-Verpflichtungen, heißt es in der Mitteilung. Andererseits gebe es auch bei diesen Personen eine hohe Zahl an Infektionen, die sie – teils auch unbemerkt, weil asymptomatisch – auf andere übertragen können. Mit der Neuregelung wolle der Landkreis Aurich diesem Ausbreitungsweg gezielt und effektiv entgegenwirken.
Auch in der Bevölkerung wachse angesichts steigender Infektionszahlen das Unverständnis für die fehlenden Restriktionen und kurze Quarantänezeiten für geimpfte oder genesene Kontakte und Haushaltsmitglieder, macht die Kreisverwaltung deutlich. Im Gegenzug habe sich die Bereitschaft zu freiwilligen Absonderungsmaßnahmen deutlich erhöht. Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) habe vor dem Hintergrund des Aufkommens der Omikron-Variante ebenfalls zu raschen und schärferen Infektionsschutzmaßnahmen geraten, so Müller-Gummels.
Kein Freitesten für ungeimpfte Personen
Für ungeimpfte enge Kontaktpersonen und Haushaltsmitglieder gilt demnach ab sofort, dass sie sich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Anschließend ist ein negativer PCR-Nachweis erforderlich. Die Probenentnahme darf frühestens am zehnten Tag der Quarantäne erfolgen. Ein „Freitesten“ nach fünf Tagen ist für diese Personengruppe also nicht möglich. Das ist nur für Personen möglich, die in eine serielle Teststrategie eingebunden sind, also insbesondere Personen, die in Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen regelmäßig getestet werden. Dort gelten weiterhin die RKI-Empfehlungen. Das heißt, es gibt ab dem fünften Tag der Absonderung die Möglichkeit, die Quarantäne mit einem negativen Schnelltest (kein Selbsttest) zu verkürzen.
Für vollständig geimpfte und genesene enge Kontaktpersonen und Haushaltsmitglieder ist weiterhin keine Quarantäne erforderlich, sofern sie symptomfrei sind. Aber es muss am ersten Tag der Ermittlung der engen Kontaktsituation ein PCR-Test durchgeführt werden. Ein weiterer PCR-Test ist fünf bis sieben Tage nach dem letzten Kontakt nötig. Außerdem müssen die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden: AHA+L-Regeln müssen befolgt werden, Abstand halten, Hygienevorgaben berücksichtigen, Maske tragen und lüften.