Aurich

Auricher nahm trotz Firmenpleite Aufträge an

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 02.12.2021 17:25 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Aurich behandelt. Foto: Romuald Banik
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Aurich behandelt. Foto: Romuald Banik
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Das Amtsgericht Aurich verurteilte einen Geschäftsführer aus Aurich wegen Insolvenzverschleppung. Dieser war sich aber keiner Schuld bewusst und belastete seinen Sohn. Der ist untergetaucht.

Aurich - Weil er als Geschäftsführer eines Bauunternehmens trotz Zahlungsunfähigkeit der Firma weiterhin Aufträge in dem Wissen angenommen hatte, diese nicht ausführen zu können, verurteilte das Amtsgericht am Donnerstag einen Maurermeister aus Aurich wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts, Betruges und Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Ein früherer Strafbefehl wegen mehrfacher Steuerhinterziehung wurde in das Urteil mit einbezogen. Darüber hinaus muss der 57-Jährige 1800 Euro an die Drogenberatungsstelle in Aurich zahlen und 400 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Die durch die Taten erlangte Summe von 58.000 Euro wird eingezogen.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte zwischen April 2016 und Juni 2019 die Aufträge für die Sanierung zweier Häuser angenommen und sich im Voraus bezahlen lassen, ohne die verabredeten Leistungen zu erbringen. Darüber hinaus hatte er weder seine Mitarbeiter bei der Sozialversicherung angemeldet noch Handwerker bezahlt, die auf seinen Baustellen tätig gewesen waren. Auch ein Baustoffhändler war auf seinen Rechnungen sitzen geblieben.

Geschädigten entstand erheblicher Schaden

Für die Geschädigten hatte die Unzuverlässigkeit des Angeklagten nachhaltige Folgen. Ein Zeuge berichtete von einem sechsstelligen Schaden. Die Firma des Angeklagten sei ihm von dem Makler empfohlen worden, über den er ein sanierungsbedürftiges Haus in Südbrookmerland gekauft hatte. Vertraglich sei die Herstellung eines „bezugsfähigen Zustands“ vereinbart worden. Obwohl er mehr als 100.000 Euro vorgeschossen habe, seien die Arbeiten auf der Baustelle nach zwei Monaten unvollendet eingestellt worden. Er habe eine andere Firma beauftragen müssen, insgesamt hätte der Umbau sechs Jahre gedauert.

Aufgrund der Verzögerungen habe er unerwartet lange mit seiner Frau und zwei Kindern sowie seiner Mutter in zwei Zimmern wohnen müssen, seine Familie sei darüber zerbrochen. Finanziell habe er die „letzte Belastungsgrenze“ erreicht. Eine weitere Zeugin war bei eBay-Kleinanzeigen auf die Firma des Angeklagten aufmerksam geworden und hatte sie beauftragt, die Sanierung eines Hauses zu übernehmen. Auch sie hatte vorab mehrere Tausend Euro bezahlt, ohne die entsprechenden Leistungen erhalten zu haben. „Als mir klar wurde, dass das alles Betrug ist, war es zu spät“, berichtete sie in der Verhandlung. Noch heute zahle sie an dem Kredit ab, den sie für den Umbau aufgenommen habe.

Sohn kümmerte sich ums Finanzielle

Der Angeklagte räumte die Unregelmäßigkeiten zwar ein, bestritt aber jede Verantwortung dafür. Sein Sohn habe sich um das Finanzielle gekümmert, er selbst sei lediglich als Bauleiter tätig gewesen, erklärte er. Nur auf dem Papier sei er als Geschäftsführer ausgewiesen, weil er über einen Meistertitel verfüge und sein Sohn nicht. Von der finanziellen Schieflage der Firma habe er nichts gewusst. Sein Sohn sei inzwischen allerdings untergetaucht. In sporadischen Telefonaten habe er ihn aufgefordert, zu dem „ganzen Mist“ zu stehen, den er gemacht habe.

Staatsanwältin Budelmann nahm dem Angeklagten seine angebliche Ahnungslosigkeit nicht ab. Er habe ein „dauerhaft rechtsuntreues Verhalten“ gezeigt und seine Schuld lediglich halbherzig eingeräumt, warf sie ihm vor. Sie forderte eine zweieinhalbjährige Gefängnisstrafe.

Auch das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla hegte keinerlei Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Bei einer Hausdurchsuchung seien zahlreiche unbezahlte Rechnungen gefunden worden, die auch dem Angeklagten bekannt waren. Außerdem seien Betriebsfahrzeuge abgemeldet worden, die „Vollkatastrophe“ für ein Bauunternehmen. „Der Laden war schon 2016 pleite“, stellte Gralla fest. Weil der Angeklagte nicht vorbestraft und nicht der Haupttäter ist, fiel das Urteil milde aus.

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