Berlin
Ungewollt kinderlos: Wie die Ampel-Koalition Paare unterstützen will
Jedes zehnte Paar in Deutschland wünscht sich Kinder, kann aber auf natürlichem Weg keine bekommen. Oft gehen ungewollt Kinderlose einen jahrelangen Leidensweg. Wie die Politik sie jetzt unterstützen will.
Ungewollt Kinderlose in Deutschland können den Plänen der Ampel-Koalition zufolge auf mehr Unterstützung hoffen. Bei jedem zehnten Paar zwischen 25 und 59 Jahren erfüllt sich der Wunsch nach Nachwuchs nicht auf natürliche Weise. Manche gehen einen jahrelangen Weg der nervenaufreibenden und kostenintensiven Hormonbehandlung - nicht in allen Fällen mit Erfolg. Oft stoßen Paare auch an gesetzliche und finanzielle Grenzen. SPD, Grüne und FDP wollen nun für Erleichterungen sorgen.
Eine künstliche Befruchtung soll demnach künftig auch bei lesbischen und unverheirateten Paare, die die Kosten bislang selbst tragen müssen, finanziell gefördert werden. Außerdem sollen die Behandlungsmöglichkeiten erweitert werden. Für eine Legalisierung der Eizellspende oder der Leihmutterschaft haben sich die Ampel-Parteien allerdings noch nicht entschieden.
FDP-Politikerin: „Embryonenschutzgesetz endlich entstauben“
Die Rechts-und Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr (FDP), die das Thema für den Koalitionsvertrag verhandelt hat, ist schon jetzt sicher: „Mit den Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wird das 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz endlich entstaubt.“
Für viele sogenannte Kinderwunsch-Paare kommt eine künstliche Befruchtung bislang nicht infrage, weil sie sich die zur Hälfte privat zu finanzierende Behandlung nicht leisten können. Derzeit übernimmt die Krankenkasse ausschließlich bei verheirateten Paaren, bei denen die Frau unter 40 Jahre alt ist, die Kosten für drei Versuche zur Hälfte. Manche Bundesländer beteiligen sich mit 25 Prozent an den verbleibenden Kosten. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es bislang nicht. Die Altersbeschränkungen und die Zahl der Behandlungszyklen will die Koalition nun auf den Prüfstand stellen.
Kosten von etwa 3000 Euro pro Versuch
Außerdem soll sich der Bund künftig unabhängig von einer jeweiligen Regelung der Länder mit 25 Prozent an den Kosten beteiligen. Eine einzige In-Vitro-Fertilisation, also eine Befruchtung von entnommenen Eizellen im Reagenzglas und der Transfer in die Gebärmutter der Frau, kostet etwa 3000 Euro, andere Verfahren sind noch erheblich teurer. Oft brauchen Paare mehr als drei Versuche bis sich eine Schwangerschaft einstellt. Die Behandlung ist besonders für Frauen kräftezehrend und psychisch sehr belastend.
„Ich begrüße die geplanten Änderungen außerordentlich“, sagt Heribert Kentenich, Reproduktionsmediziner und Mitglied im Expertenrat der Nationalen Akademie der Wissenschaft Leopoldina. „Für viele Paare in Deutschland kommt eine Kinderwunschbehandlung bislang nicht infrage, weil sie sie sich nicht leisten können. Derzeit müssen Paare etwa 1300 Euro einer Behandlung selbst tragen. Das entspricht dem Monatseinkommen vieler Menschen. Wer ein Kind bekommt und wer nicht, ist damit bislang auch eine soziale Frage“, meint der Experte. FDP-Politikerin Henning-Plahr sieht dieses Problem nun gelöst: „Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Erfüllung des Kinderwunsches und der berechtigte Wunsch nach Sicherheit in der Schwangerschaft nicht länger vom Geldbeutel abhängt.“ Außerdem würden Diskriminierungen mit Blick auf den Zugang zur Reproduktion beendet. „Wir öffnen die Förderfähigkeit für alle Betroffenen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder ihrem Familienstand.“
Höhere Mehrlingsrate in Deutschland
Das deutsche Embryonenschutzgesetz setzt der deutschen Reproduktionsmedizin bislang vergleichsweise enge Grenzen. Embryonenspenden und der Auswahl von Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung sind bislang nicht erlaubt. Auch hier will die Ampel-Koalition mehr ermöglichen: Embryonenspenden im Vorkernstadium und der sogenannte „elektive Single Embryo Transfer“ sollen künftig erlaubt sein. Die Auswahl eines einzelnen befruchteten Embryos aus mehreren befruchteten Embryonen ist verboten, weil man aus ethischen Gründen eine Selektion verhindern möchte. In Deutschland führt diese Regelung allerdings zu einer erheblich höheren Mehrlingsrate als in anderen Ländern, wo die Selektion erlaubt ist.
„Wir haben in Deutschland eine schlechtere Geburtenrate nach künstlichen Befruchtungen und zu viele Mehrlingsgeburten, weil das Embryonenschutzgesetz nicht mehr zeitgemäß ist. Es legt fest, dass nur eine individuell festzulegende Zahl von Eizellen zu befruchten ist und man nicht aus einer Vielzahl von Embryonen den besten auswählen darf“, erklärt Kentenich. Die meisten Paare entscheiden sich dann, zwei befruchtete Eizellen einzusetzen, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Während der Anteil von Mehrlingen nach künstlichen Befruchtungen in Schweden bei drei bis vier Prozent liegt, liegt er in Deutschland bei 17 bis 18 Prozent. „Das ist ein Problem, weil Mehrlinge oft zu früh zur Welt kommen und ein sehr viel höheres Risiko für die Mutter und die langfristige Gesundheit der Kinder bedeuten“, sagt der Experte.
Eizellspende und Leihmutterschaft bleiben vorerst verboten
Reproduktionsmediziner betrachten die aktuelle Regelung als überholt, weil bei der Auswahl ohnehin lediglich morphologische Kriterien, nicht aber genetische Eigenschaften des Embryos berücksichtigt würden. Dieser Ansicht folgt die Ampel-Koalition nun mit der Erlaubnis des „elektiven Single Embryo Transfers“: Der Embryo, der sich nach wenigen Tagen rein optisch am besten entwickelt, wird für den Transfer ausgewählt.
Auch Eizellspenden und Leihmutterschaften sind anders als in anderen Ländern in Deutschland nicht zugelassen. Samenspenden sind dagegen seit Langem möglich. Hat eine Frau aber keine oder nicht genügend eigene Eizellen zur Verfügung, darf ihr derzeit kein Reproduktionsmediziner in Deutschland zu einer Eizellspende verhelfen, um selbst ein Kind zu gebären. Paare, die es sich leisten können und sich für den Schritt einer Befruchtung mit einer fremden Eizelle entscheiden, machen deshalb Behandlungen in Spanien, Tschechien und anderen Ländern. Zum Thema Eizellspende und Leihmutterschaft will die Ampel-Koalition laut Koalitionsvertrag nun eine Kommission einsetzen. Kentenich bedauert, dass die Eizellspende vorerst nicht ermöglicht wird. „Ich habe etwa 4 bis 5 Frauen in der Woche in der Praxis, denen ich deshalb überhaupt nicht helfen kann.“
SPD sieht „viele rechtliche Fragen unbeantwortet“
FDP-Politikerin Helling-Plahr hofft unterdessen auf „eine offene und breite Debatte über moderne Fortpflanzungsmedizin, aus der sich auch weitere Möglichkeiten zur Erfüllung eines Kinderwunsches ergeben können“. „Wir werden weiterhin für die Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft in Deutschland werben“, sagte sie unserer Redaktion. Bei einer altruistischen Leihmutterschaft trägt eine andere Frau aus freien Stücken und nicht-gewerblichen Motiven für eine Kinderwunsch-Familie deren Kind aus.
Bei der SPD sieht man bei beiden Themen noch „viele rechtliche Fragen unbeantwortet“. Diese will sie in der kommenden Legislaturperiode zumindest mit Experten intensiver diskutieren.