Aurich

Weihnachtszauber: „To go“ auch ohne Test

Heino Hermanns
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Von Heino Hermanns
| 02.12.2021 15:04 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 1 Minute
Wer auf dem Auricher Weihnachtsmarkt etwas zum Mitnehmen kaufen möchte, braucht keinen Corona-Test vorzulegen. Foto: Romuald Banik
Wer auf dem Auricher Weihnachtsmarkt etwas zum Mitnehmen kaufen möchte, braucht keinen Corona-Test vorzulegen. Foto: Romuald Banik
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Grundsätzlich gilt auf dem Auricher Weihnachtszauber die 2G-Plus-Regel. Nur mit Test gibt es Glühwein und Bratwurst. Es gibt aber Ausnahmen.

Aurich - Wer auf dem Auricher Weihnachtszauber einen Glühwein trinken oder eine Bratwurst essen möchte, muss einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen. 2G-Plus heißt die Regel, die wegen der Corona-Warnstufe 2 des Landes seit Mittwoch gilt. Allerdings gilt die Testpflicht nicht für jeden, der die Leckerbissen des Weihnachtszaubers probieren möchte. Darauf weist Schausteller Angelo Kanzler im ON-Gespräch hin. „Wer sich etwas zum Mitnehmen besorgen möchte, muss keinen Test vorweisen.“ Er habe extra deswegen beim Landkreis Aurich nachgefragt. Dieser habe bestätigt, dass zum Beispiel Mitarbeiter der umliegenden Büros, die nur etwas für die Mittagspause besorgen wollen und das Essen dann mit ins Büro nehmen, keinen Test benötigen. Es sei lediglich darauf zu achten, eine FFP2-Maske zu tragen. Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssten keinen Corona-Test vorweisen, so Kanzler.

Wer auf dem Weihnachtsmarkt etwas verzehren möchte, muss laut Kanzler auch nicht unbedingt ein Testzentrum aufsuchen. Es reichten auch die sogenannten Arbeitgebertests, die in der Coronaverordnung des Landes vorgesehen seien. Dabei werden im Büro unter Aufsicht Tests durchgeführt. Sind sie negativ, dürfe der Weihnachtsmarkt besucht werden.

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