Berlin
Impfpflicht in Deutschland: Wann, wie und für wen es sie schon gab
Die vierte Corona-Welle in Deutschland befeuert aktuell die Debatte um eine Impfpflicht. In der Vergangenheit hat es die in Deutschland schon gegeben – aber auch für alle? Die Geschichte der Impfpflicht im Überblick.
Corona-Impfung für alle? Um der vierten Corona-Welle und der für die Erreichung der Herdenimmunität weiterhin zu niedrigen Impfbereitschaft zu begegnen, wird eine allgemeine Impfpflicht derzeit breit diskutiert und von einigen Politikern erstmals ernsthaft in Erwägung gezogen. „Ich glaube, dass wir am Ende um eine allgemeine Impfpflicht nicht herumkommen werden“, sagte etwa Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Anders sieht das Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Gegenüber dem „Deutschlandfunk“ sagte er, dass er einer allgemeinen Impfpflicht skeptisch gegenüber stehe. Das sei nicht nur eine Rechtsfrage, sondern berühre auch das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. „Eine allgemeine Impfpflicht für jeden Menschen im Land hat es noch nie gegeben“, so der Gesundheitsminister.
Damit wollte er den Vergleich mit der Pocken-Impfpflicht entkräften, der in Bezug auf eine mögliche Corona-Impfpflicht häufig angeführt wird. Doch was genau hatte es mit der Pocken-Impfpflicht auf sich? Wie unterscheidet sie sich von einer möglichen verpflichtenden Covid-Impfung? Und welche verpflichtenden Impfungen gibt und gab es in Deutschland außerdem? Ein Überblick.
1874 bis 1976: Pflicht zur Impfung gegen Pocken
Die erste Schutzimpfung gegen eine Infektionskrankheit war die Pockenimpfung: Der englische Arzt Edward Jenner entdeckte 1796, dass für den Menschen ungefährliche Kuhpocken gegen Menschenpocken immun machen. Auch in Deutschland sollte die neue Erfindung dabei helfen, die Bevölkerung zu immunisieren. Die Bereitschaft der Bürger war jedoch gering. Als es 1871 zu einer Pocken-Epidemie mit hunderttausenden Todesopfern in Deutschland kam, zog das Kaiserreich Konsequenzen: 1874 wurde das Reichsimpfgesetz im Reichstag angenommen. Das Gesetz sah vor, dass Kinder im ersten Lebensjahr und erneut im zwölften Lebensjahr gegen Pocken geimpft werden müssen.
Das Gesetz aus dem Kaiserreich hatte gut 100 Jahre Bestand: Erst 1976 wurde die Pflicht zur Erstimpfung in Westdeutschland aufgehoben. 1980 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Pocken als ausgerottet.
In Bezug auf Vergleiche mit einer allgemeinen Pflicht zur Corona-Schutzimpfung verwies Gesundheitsminister Spahn darauf, dass nicht die gesamte Bevölkerung zur Pockenimpfung verpflichtet wurde. „Im Kern war es eine Impfpflicht für Kinder“, sagte er im Interview mit dem „Deutschlandfunk“.
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Impfpflicht in der DDR
Im totalitären Regime der DDR war nicht nur die Pockenimpfung Pflicht: Auch gegen Kinderlähmung, Diphterie, Tetanus, Keuchhusten und Tuberkulose mussten die Menschen sich impfen lassen. Wie der „Mitteldeutsche Rundfunk“ berichtet, wurden DDR-Bürger bis zum 18. Lebensjahr bis zu 20 Mal geimpft. Wer sich nicht impfen ließ, musste mit Sanktionen rechnen. Mit der erfolgreichen Bekämpfung von Krankheiten wollte das Regime auch sein Ansehen im Ausland steigern.
Auf die Impfpflicht in der DDR verwies Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) im März dieses Jahres. Damals brachte er eine mögliche Impfpflicht gegen das Coronavirus ins Gespräch. „Impfpflicht hatten wir in der DDR. Ich habe es überlebt“, sagte der Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Wie Haseloff kürzlich gegenüber der Deutschen Presseagentur mitteilte, stehe er einer allgemein verpflichtenden Covid-Schutzimpfung auch weiterhin offen gegenüber.
Seit 2020: Masernschutz Pflicht für bestimmte Personengruppen
Heute sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass die Einführung einer Impfpflicht in Deutschland grundsätzlich möglich ist. So wurde im November 2019 eine bundesweite Impfpflicht gegen Masern vom Bundestag verabschiedet - jedoch nur für bestimmte Personengruppen.
Seit dem 1. März 2020 muss für Kinder in der Schule, in Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern die Masernimpfung nachgewiesen werden können. Das Masernschutzgesetz sieht auch vor, dass Personen die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind und Personal medizinischer Einrichtungen sich impfen lassen müssen. Um eine allgemeine Impfpflicht für alle handelt es sich also nicht.
mit dpa