Aurich
Nachbarn bedroht: Angeklagter psychisch krank
Schon 2015 stand ein 40-jähriger Auricher wegen ähnlicher Vorwürfe vor dem Amtsgericht. Nun musste er sich erneut verantworten. Zu Beginn des Prozesses wurde er laut.
Aurich - Schon aus dem Treppenhaus hörte man am Montag im Amtsgericht Aurich lautstarke Beschimpfungen. Mit den Worten „Ich mache den platt, egal wo“, betrat der 40-jährige Angeklagte den Saal. Die Rede war von seinem Nachbarn. Dieser warf ihm vor, ihn und seine Frau beleidigt und bedroht zu haben. Es soll zu Androhung von Gewalt und Mord, sowie antisemitischen Beleidigungen gekommen sein.
Im Laufe der Verhandlung wurde der Angeklagte für schuldunfähig erklärt und freigesprochen. Der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Wolfgang Trabert (Emden) diagnostizierte eine paranoide Schizophrenie. Mehrere Polizei- und Justizbeamte führten den Angeklagten in Handschellen in den Gerichtssaal.
Ähnliche Taten vor fünf Jahren
Schon 2015 stand der Auricher in einer ähnlichen Sache vor dem Landgericht Aurich. Damals ging es jedoch zusätzlich um Körperverletzung. Wegen seiner psychischen Erkrankung musste der Auricher auch 2015 nicht ins Gefängnis. Die Auflage damals: Fünf Jahre lang durfte er sich nichts zuschulden kommen lassen, ansonsten hätte seine Bewährung auf dem Spiel gestanden. Der Angeklagte unterzog sich einer Behandlung und stand unter dem Einfluss von Medikamenten.
Im vergangenen Jahr lief diese Frist ab. Direkt danach sei das alte Verhalten zurückgekommen, erklärten Zeugen am Montag vor Gericht. Zwischenzeitlich habe es ein gutes, beinahe freundschaftliches Nachbarschaftsverhältnis gegeben.
Beleidigungen während der Verhandlung
Die Anschuldigungen seines Nachbars ließ der Auricher nicht auf sich sitzen. Schon während der Verlesung der Anklageschrift begann der Angeklagte, Anwesende zu beleidigen. Mit Sätzen wie „Ich scheiße auf deine Paragrafen“ oder „Das ist ja lächerlich, das stimmt alles gar nicht“ unterbrach er die Staatsanwältin mehrmals. Nachdem der Auricher zu Beginn der Verhandlung regelrecht „tobte“, wie Trabert es nannte, beruhigte er sich jedoch zunehmend. In seinem letzten Wort vor Gericht sagte er schließlich, er werde seinen Nachbarn nichts antun.
Der Nachbar des Angeklagten sagte als Zeuge aus. Doch dabei gab es einige Schwierigkeiten. Der 81-jährige selbst sagte zu Beginn: „Ich habe ein Problem mit meinem Gehirn.“ Seine Aussagen waren teilweise wirr. Mithilfe des Richters konnte er sich jedoch an einige Details erinnern. Er gab die Beschimpfungen wieder, die der Angeklagte ihm und seiner Frau gegenüber geäußert haben soll. Mittlerweile mache der Nachbar „Treibjagd“ auf seine Frau.
Freispruch wegen Schuldunfähigkeit
Seiner Frau war ihre Angst im Gerichtssaal deutlich anzumerken. Die Rentnerin berichtete, sie wage sich aus Furcht vor ihrem Nachbarn nicht mehr allein vor die Haustür. „Es ist furchtbar. Ich habe so eine Angst vor ihm“, sagte sie. Der Auricher habe ihr damit gedroht, ihr Haus anzuzünden und ihr alle Knochen zu brechen. Die ganze Nachbarschaft habe mittlerweile Angst vor ihm, erzählte sie weiter.
Der Sachverständige sagte in seinem Gutachten, der Angeklagte lebe in seiner eigenen Welt. Er sprach von einer „verzerrten, verrückten Realitätswahrnehmung“ des Aurichers und beurteilte den Angeklagten als schuldunfähig.
Die Staatsanwältin und Richter Kunst waren davon überzeugt, dass es zu den Beleidigungen gekommen ist. Da der Angeklagte dies zugab und schuldunfähig war, sprach das Gericht ihn frei. Der Richter empfahl ihm dringlichst, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. Wenn es zu weiteren Straftaten komme, sei er ganz schnell „von der Straße weg und wandere in die Psychiatrie ein“, sagte Kunst.