Aurich
Freispruch trotz Verletzung der Quarantänepflicht
Zwei Südbrookmerlander standen am Freitag wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz vor dem Auricher Amtsgericht. Ein Telefonat brachte Klarheit.
Aurich - Vorgeworfen wurde ihnen ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. Doch am Freitag hat das Auricher Amtsgericht einen 23-Jährigen und seine 24-jährige Partnerin von den Vorwürfen freigesprochen. Gegen ein Bußgeld von insgesamt rund 2000 Euro hatten die Südbrookmerlander Einspruch eingelegt.
Die Eltern eines Sohnes erklärten vor Gericht, dass sie in häuslicher Quarantäne gewesen seien. Währenddessen sei ihr Sohn krank geworden und habe hohes Fieber bekommen. Sie haben ihre Wohnung verlassen, um mit ihm eine Kinderärztin aufzusuchen. Eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes habe ihnen die Erlaubnis dazu erteilt.
Keine Beweise für eine Erlaubnis
Die Familie sei für einen Coronaabstrich beim Gesundheitsamt gewesen. Aufgrund des kranken Sohnes habe die Mitarbeiterin dort die Kinderärztin kontaktiert und die Eltern mit ihrem Sohn in die Praxis geschickt.
Doch dafür gab es vor Gericht keine Beweise. Eine telefonische Erlaubnis wurde vom Gesundheitsamt nicht dokumentiert. Die Südbrookmerlander beteuerten am Freitag ihre Unschuld. Auf einen Vorschlag der Frau hin, die behandelnde Ärztin zu kontaktieren, unterbrach Richter Breuker die Verhandlung für ein Telefonat mit dieser.
Freispruch dank Telefonat mit Ärztin
Die Kinderärztin bestätigte ihm, dass ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes stattgefunden habe und man den Sohn der Südbrookmerlander nur auf Anraten dieser behandelt habe.
In seinem letzten Wort vor Gericht sagte der 23-jährige Vater: „Ich kann nur sagen, dass wir nichts Falsches getan haben.“ Davon war dann auch der Richter überzeugt. „Wer nichts falsch gemacht hat, wird auch nicht verurteilt“, sagte er. Mit dem kranken Kind nach der Erlaubnis des Gesundheitsamtes eine Arztpraxis aufzusuchen, sei der einzig richtige Weg gewesen, so Breuker.