Aurich
Ab Sonntag gilt die 3G-Regel im Landkreis Aurich
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Aurich den fünften Tag hintereinander über 50. Deshalb greifen ab Sonntag strengere Corona-Regeln.
Aurich - Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Aurich kletterte Freitag auf 95,7. Demnach lag die Inzidenz fünf Tage hintereinander über 50, Tendenz steigend. Der Landkreis Aurich hat daraufhin eine Allgemeinverfügung mit schärferen Corona-Regeln verabschiedet. So gilt ab Sonntag, 21. November, in vielen Bereichen die 3G-Regel.
Wer in einem Restaurant einkehren möchte, muss seinen Impf- oder Genesennachweis oder einen negativen Test vorweisen. Beherbergungen ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis benötigen zusätzlich zum Anreisetag zwei wöchentliche negative Testnachweise. Auch bei allen körpernahen Dienstleistungen gilt ab Sonntag die 3G-Regel.
3G-Nachweis bei privaten Feiern
Wer sich privat mit mehr als 25 Personen treffen möchte, muss ebenfalls die 3G-Regel beachten. Außerdem müssen die Kontaktdaten erfasst werden. In Diskotheken dürfen die Betreiber weiterhin zwischen 2- oder 3G-Regel wählen. Beim Zutritt nur für Geimpfte und Genesene fallen die Masken- und Abstandspflicht weg. Auch beim Sport in Innenräumen sowie beim Nutzen der Umkleiden und Duschen ist ein 3G-Nachweis erforderlich. Bei größeren Veranstaltungen ab 1 000 Personen gilt im Innenbereich die 2G-, im Außenbereich die 3G-Regel.
„Wir machen uns wegen der steigenden Zahlen Sorgen. Es besteht Handlungsbedarf“, sagt Landrat Olaf Meinen. Er richtet den dringenden Appell an alle Bürger, sich impfen zu lassen: „Impfen hilft. Kontakte sind einzuschränken und Hygieneregeln zu beachten – auch wenn es nervt.“
Ministerpräsident Stephan Weil hat unabhängig von dieser Verfügung angekündigt, dass ab Dienstag, 23. November, in Niedersachsen in allen Gastronomiebetrieben, auf Konzerten und auf Weihnachtsmärkten die 2G-Regel zum Einsatz kommt.