Hannover
Ob Gastro oder Weihnachtsmarkt: Ab Dienstag 2G in Niedersachsen
In Niedersachsen wird flächendeckend 2G eingeführt. Das ist der erste Schritt. Aber kommt es vielleicht doch noch zum Lockdown auch für Geimpfte?
Wer auf einem Weihnachtsmarkt einen Glühwein trinken, im Restaurant Essen gehen oder ein Konzert besuchen möchte, benötigt in Niedersachsen ab kommendem Dienstag einen Impf- oder Genesenen-Nachweis. Das hat Ministerpräsident Stephan Weil am Donnerstagabend im Anschluss an die Bund-Länder-Runde erklärt. Die so genannte 2G-Regel soll laut Weil helfen, die aktuelle und vierte Corona-Welle zu brechen. Ausnahmen gebe es dann nur noch etwa für das Arbeitsleben und den Personennahverkehr, wo es zu einer 3G-Regel komme und somit auch ein negativer Corona-Test ausreiche. Auch Supermärkte und der Handel würden von der Nachweispflicht ausgenommen.
Weil hält an Weihnachtsmärkten grundsätzlich fest
Vor dem Hintergrund, dass erste Städte ihre Weihnachtsmärkte bereits abgesagt haben, erklärte der SPD-Politiker, dass innerhalb der Landesregierung womöglich am Wochenende noch über „Modifikationen“ bezüglich der Weihnachtsmärkte gesprochen werde. Er gehe aber nicht von generellen Schließungen aus. „Ich sehe bei den Weihnachtsmärkten momentan nicht, dass wir zu einem allgemeinen Verbot kommen werden“, betonte Weil auf Nachfrage unserer Redaktion.
Keine flächendeckenden Schließungen mehr
Überhaupt seien keine allgemeinen und flächendeckenden Schließungen mehr vorgesehen. „Wir müssen im Einzelfall entscheiden“, sagte Weil und schloss beispielsweise ein neuerliches Disko-Verbot nicht aus. Auch sei die Schließung von Freizeitparks und Veranstaltungen bei höheren Corona-Eskalationsstufen denkbar. Gemeinsam mit dem Bund sei aber beschlossen worden, dass es keine so drastischen Maßnahmen wie im vergangenen Winter mehr geben werde. Nicht mehr möglich seien demnach Ausgangsbeschränkungen, Reise- und Übernachtungsverbote, die flächendeckende Schließung von gastronomischen Einrichtungen sowie von Betrieben oder auch des Einzelhandels. Auch Schulen und Kitas sollen grundsätzlich geöffnet bleiben und nur bei lokalen Corona-Infektionen in größerem Ausmaß in Einzelfällen geschlossen werden können.
Beratungen mit dem Bund „konstruktiv und sinnvoll“
Weil nannte die Beratungen zwischen Bund und Ländern über die nächsten Schritte zur Pandemiebekämpfung „konstruktiv und sinnvoll“. Es habe sich bestätigt, dass in Deutschland ein großer Konsens darüber bestehe, „gemeinsam und entschieden alles zu tun, was für den gesundheitlichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger notwendig ist“. Die mit dem Bund getroffenen Vereinbarungen entsprechen laut Weil in weiten Teilen dem Kurs der niedersächsischen Landesregierung.
Steigen die Infektionszahlen, muss zusätzlich ein Test her
Niedersachsen habe trotz der im Vergleich noch geringeren Infektions- und Krankenhauszahlen viele der nun vereinbarten Maßnahmen bereits eingeleitet und setze weitestgehend auf 2G- sowie bei stärkerem Infektionsgeschehen auch auf 2Gplus-Maßnahmen. Dann müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Corona-Testnachweis vorlegen.