Aurich

Corona-Soforthilfen: Jetzt wird mit Betrieben abgerechnet

Kim Hüsing
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Von Kim Hüsing
| 18.11.2021 08:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die N-Bank in Hannover hat zahlreiche Schreiben an Unternehmen im Landkreis Aurich verschickt. Die gezahlten Corona-Soforthilfen werden jetzt überprüft. Foto: DPA
Die N-Bank in Hannover hat zahlreiche Schreiben an Unternehmen im Landkreis Aurich verschickt. Die gezahlten Corona-Soforthilfen werden jetzt überprüft. Foto: DPA
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Unternehmen, die Corona-Soforthilfen beantragt haben, bekommen jetzt erneut Post von der N-Bank. Wer zu viel bekommen hat, wird zu einer Rückzahlung aufgefordert.

Aurich - Im Landkreis Aurich haben 4020 Unternehmen im vergangenen Jahr die Corona-Soforthilfen bei der N-Bank des Landes Niedersachsen beantragt. Lange war es der N-Bank nicht möglich, Angaben über die Anzahl der Antragsteller nach Regionen zu machen. Doch nun wurden alle Unternehmen, die Soforthilfen bekommen haben, angeschrieben.

Rund 27 Millionen Euro wurden an die kleinen und mittelständischen Betriebe bis 49 Mitarbeiter im Landkreis ausgezahlt, teilt N-Bank-Sprecher Bernd Pütz mit. Doch ob alle auch das Geld bekommen haben, das ihnen zustand, wurde nur stichprobenartig untersucht. Nun steht eine genauere Überprüfung an.

Schätzungen werden jetzt überprüft

Mit den Schreiben werden die Unternehmer aufgefordert, ihre tatsächlichen Kosten der Fördersumme gegenüberzustellen. Da es sich um schnelle Hilfen handeln sollte, schätzten die Antragsteller damals ihren Umsatzausfall sowie entstandene Zahlungslücken. Betriebe bis zu zehn Mitarbeitern konnten durch die Bundeshilfe maximal 9000 Euro bekommen. Das Land Niedersachsen legte zudem einen Zuschuss von bis zu 25 000 Euro für Betriebe bis 49 Mitarbeiter auf. Doch nicht in allen Branchen und Betrieben schlug die Corona-Krise so arg durch wie zunächst befürchtet.

Wer zu viel Förderung erhalten hat, wurde bereits aufgefordert, eine freiwillige Rückzahlung zu leisten. Dem sind in Niedersachsen rund 10 000 Unternehmen mit etwa 62 Millionen Euro nachgekommen. „Alle Unternehmer, die Soforthilfen bezogen haben, sind verpflichtet, ihre Angaben nun noch einmal in einer Datenbank gegenzuprüfen“, sagt Anke Hölscher. Die Sachbearbeiterin der Industrie- und Handelskammer (IHK) für Ostfriesland und Papenburg steht mit ihren Kollegen den Unternehmen dabei unterstützend zur Seite.

Zuschüsse für dieses Jahr stehen noch aus

Die Marema GmbH in Aurich gehört zu den Unternehmen, die die Soforthilfe damals beantragt haben. „Das lief alles über unseren Steuerberater. Mit der Jahresmeldung wurde die damalige Schätzung auf den Stand der Dinge gebracht“, sagt Geschäftsführer Ewald Maas. „Dadurch wüsste ich nicht, wie man betrügen kann“, sagt Ewald Maas. Er rechnet daher nicht mit einer Aufforderung zur Rückzahlung.

Im Gegenteil: Inzwischen hat der Unternehmer neben den Zuschüssen der November- und Dezemberhilfen (rund 1,25 Millionen Euro) auch die Überbrückungshilfe III beantragt. „Für dieses Jahr haben wir noch keinen Cent Hilfe ausgezahlt bekommen. Die Zahlungen der November- und Dezemberhilfen kamen im März und April“, sagt Ewald Maas. Er wundert sich sehr über den zeitlichen Verzug.

Genaue Kontrolle der geflossenen Soforthilfen

Inzwischen sei die Gastronomie- und Veranstaltungsbranche zwar langsam wieder angelaufen, doch das „fette Minus“ bleibt. Gerade der Dezember gehöre eigentlich zu den umsatzstärksten Monaten. Doch angesichts der steigenden Corona-Zahlen blickt Ewald Maas mit Sorge auf die Weihnachtsfeiern und andere Veranstaltungen. Zwischen 30 und 35 Personen arbeiten derzeit noch Vollzeit bei ihm, dazu kommen zahlreiche Aushilfen. Für sie kann er jedoch keine Zuschüsse beantragen.

Theo Bohlen als Inhaber des „Hotels Am Schloss“ in Aurich findet es „super, dass die Auszahlung der Soforthilfen kontrolliert wird“. „Viele haben ihre Angaben falsch geschätzt. Wer zu viel bekommen hat, soll zurückzahlen. Wer zu wenig bekommen hat, würde sich über eine Nachzahlung freuen“, sagt Theo Bohlen. Das „Hotel Am Schloss“ hat ebenfalls Dezemberhilfen beantragt und im Februar die Zusage für einen Zuschuss in Höhe von 116 441 Euro erhalten. Ob zuvor Soforthilfen geflossen sind, möchte Theo Bohlen als Betriebsinterna nicht kommentieren.

Rückzahlung in Raten möglich

Viele Unternehmen haben ihre Soforthilfen selbst beantragt, andere haben ihren Steuerberater zurate gezogen. „Wir können nur abwarten, was das Land und die N-Bank für die Schlussrechnungen planen“, sagt Steuerberaterin Tanja Janssen. Bisher sei ihr und ihren Kollegen noch keine Möglichkeit bekannt, diese für die bisher gezahlten Zuschüsse zu erstellen. „Die Förderhöhe für das einzelne Unternehmen bemisst sich nach den Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019“, erläutert Tanja Janssen. Daraus wurden dann die förderfähigen Fixkosten ermittelt. Wer einen Antrag bereits früh im Jahr gestellt hat, konnte die anderen Monate nur schätzen. Hier könne es zu einer Überkompensation gekommen sein, die dann zurückzuzahlen wäre. Je später ein Antrag gestellt wurde, umso weniger Abweichungen dürfte es in der Schlussrechnung geben.

Für Unternehmen, die Rückzahlungen leisten müssen, wird es einen Zahlungstermin geben, an dem die dann bestehende Forderung ausgeglichen sein muss. „Natürlich können die Unternehmen auf uns zukommen, wenn finanzielle Engpässe bestehen, um beispielsweise über Stundungen oder Ratenzahlungen zu sprechen. Kein Unternehmen wird überfordert“, sichert Bernd Pütz von der N-Bank zu.

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