Aurich
Cannabis als Schmerzmittel angebaut: Bewährung
Ein Ihlower hatte in seinem Haus Cannabis angebaut. Das Amtsgericht Aurich verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine ganz andere Meinung.
Aurich - Weil er im Obergeschoss seines Wohnhauses in Ihlow Cannabis angebaut hatte, hat das Amtsgericht Aurich am Donnerstag einen 39-Jährigen wegen Drogenbesitzes zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Mann 1500 Euro an die Auricher Drogenberatungsstelle zahlen.
Fahnder hatten bei der Durchsuchung des Hauses zahlreiche Marihuanapflanzen in verschiedenen Stadien des Wachstums sichergestellt. Teilweise waren ihre Blüten bereits erntereif. Nach Berechnungen des Landeskriminalamtes belief sich die Menge des „erzielbaren konsumfähigen Materials“ auf rund sechs Kilogramm.
39-Jähriger legte Geständnis ab
Der Angeklagte räumte die Taten unumwunden ein. „Ich weiß, dass das ein großer Fehler war“, sagte er zu Beginn der Verhandlung. Er habe die Pflanzen ausschließlich für den eigenen Bedarf angebaut. Nach einem Bandscheibenvorfall leide er unter starken Schmerzen, die er zunächst mit Medikamenten behandelt habe. Als er diese gesundheitlich nicht mehr vertragen habe, sei er zu therapeutischen Zwecken auf Marihuana umgestiegen. Die Anleitung zum Bau einer Indoorplantage habe er im Internet gefunden und dementsprechend sowohl Beleuchtung als auch Belüftung der Pflanzen selbst installiert.
Aufgrund der großen Menge an Drogen hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorgeworfen, diese auch für den Handel produziert zu haben. Mit dem Gewinn habe er sich eine laufende Einnahmequelle verschaffen wollen, so der Vertreter der Anklage. Er forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Verteidiger sah keinen Beweis für unerlaubten Handel
Verteidiger Aleksandar Adamovic wies den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens indes zurück. Er fand außer der großen Menge der Pflanzen keinerlei Anzeichen für einen gewerbsmäßigen Anbau der Drogen. Weder habe man bei seinem Mandanten die szeneüblichen Utensilien wie Feinwaage und Klemmbeutel gefunden, noch hätte die Auswertung seines Handys Auskunft über Chatverläufe gegeben, aus denen sich Geschäftsabsprachen hätten ablesen lassen.
Mit ihrem Urteil honorierten die Richter das Geständnis des Angeklagten. Weil er sich bisher kaum etwas hat zuschulden kommen lassen, einer geregelten Arbeit nachgeht und die Drogen gegen seine Schmerzen hatte verwenden wollen, beließen sie es bei einer Bewährungsstrafe. „Wir befürchten nicht, dass Sie sofort wieder straffällig werden“, sagte Richter Dr. Markus Gralla in der Urteilsbegründung.